"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: PI bald beendet - was nun?  (Gelesen 1617 mal)

Satiah

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
PI bald beendet - was nun?
« am: 20. April 2009, 12:02:18 »

Hallo,

ich bin neu hier im Forum. Meine PI lief bereits seit 5 Jahren, als ich vor wenigen Wochen erfuhr, dass alle Gläubiger ihr Geld erhielten. :biggrin:

Ich habe bereits Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung (obwohl alle Gläubiger ihr Geld erhielten :?) gestellt. Das Gericht bat die Gläubiger um Stellungnahme. Aber wieso? Was haben die noch zu sagen, wenn sie doch ihre Kohle erhielten?

Die Frist zur Stellungnahme läuft bis morgen. Aber wie gehts weiter? Es gingen noch 3 Monatsraten vom Gehalt an den TH. Wann erhalte ich das Geld zurück? Fragen über Fragen.

Mein Antwalt,  der damals die PI bei Gericht einreichte, ist verschollen (im Weltall :lollol:). Urkomisch. Kaum, dass ich seine Rechnung über 1.500 € beglichen hatte, verschwand der Kerl. Geht nicht mehr ans Telefon. Habt ihr eure PI auch über'n Anwalt gemacht?

LG Satiah

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: PI bald beendet - was nun?
« Antwort #1 am: 20. April 2009, 21:44:48 »

Grundsätzlich gilt, dass neben den angemeldeten Forderungen auch die TH- und Gerichtskosten beglichen sein müssen.
Überschüsse weden an Sie zurückgezahlt.

Die GL sind ganz normal vor Erteilung der RSB zu hören.
Es könnten ja noch Einwände vorliegen. [§300(1) InsO]


Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz