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Autor Thema: PI & das Finanzamt  (Gelesen 2140 mal)

Eulenmaedchen

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PI & das Finanzamt
« am: 12. Juli 2013, 14:56:50 »

Hallo,

ich mal wieder mit ein paar Fragen zum Thema Privatinsolvenz und dem Finanzamt.
Mein Mann und ich warten immer noch auf die Eröffnung, bzw. erst mal auf den Wisch vom Anwalt, mit dem wir dann starten können. Da wir momentan aber Stunk mit dem Finanzamt haben, kommen meine Fragen zustande.

Wir haben Steuerklassen 3/5 und müssen seit unserer Hochzeit jedes Jahr nachzahlen. Mal "nur" 250 €, mal aber auch über 1.100 € - kam immer darauf an, was ich zu der Zeit beruflich gemacht habe.
Wir hatten immer Glück und mussten keine Vorauszahlungen leisten, da wir auch immer sofort zahlen konnten - den Kreditkarten sei Dank, wegen denen wir aber nun u.a. in die PI müssen.
Wenn wir in der PI sind und eine Nachzahlung kommt, fließt diese ja in die Insolvenzmasse. Was aber passiert dann mit einer Vorauszahlung? Kann das Finanzamt die ganz normal verlangen und müssen wir die dann auch zahlen? Oder sieht das während der PI anders aus?

Nun habe ich eine Umschulung begonnen. Wenn diese in etwa 2 Jahren fertig ist, hoffe ich einen guten Job zu finden. Dadurch werde ich dann wahrscheinlich so viel verdienen, dass wir mit den Steuerklassen auf 4/4 gehen könnten - bzw. wäre das dringend angebracht, denn sonst müssten wir ja horrende Summen nachzahlen.
Darf der Treuhänder das aber verbieten? Immerhin wäre bei meinem Mann dann wesentlich weniger Geld zu holen jeden Monat und je nach meinem Verdienst kann ich das auch nicht wirklich ausgleichen.

Das Finanzamt weiß, dass wir auf die Eröffnung der PI warten, hat nun aber das Konto meines Mannes gepfändet. Es ist ein P-Konto, deshalb gerade nichts zu holen. Kommt aber nächsten Monat Geld drauf, bekommen die einen Teil ihrer Forderung und die Monate danach auch, bis der Betrag ausgeglichen ist. Dürfen die das überhaupt, wo die Forderung doch in die Insolvenzmasse fließen soll? Das hat unser Anwalt gesagt und wir haben auch vom Finanzamt ein Schreiben, in dem steht: "... eine Privatinsolvenz beabsichtigen, würde der Betrag der Einkommensteuer 2012 in dieses Verfahren einfließen."
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Der_Alte

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Re: PI & das Finanzamt
« Antwort #1 am: 12. Juli 2013, 17:47:41 »

Das Insolvenzverfahren interessiert für die steuerliche Veranlagung nicht. Das FA kann z.B. eine Vorauszahlung fordern.
Ich würde jetzt schon in die Steuerklasse 4 wechseln, denn mit Steuernachzahlungen wird das in der Zeit der Pfändungen eher eng. Für die Zeit des Insolvenzverfahrens geht die Erstattung zur Masse, danach wird das Finanzamt ohnehin aufrechnen. Sie können sich auch hinsichtlich der Steuerklasse 4 mit Faktor beraten lassen. Da zahlt man deutlich weniger Steuern, hat aber nicht die Gefahr einer Nachzahlung.
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Eulenmaedchen

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Re: PI & das Finanzamt
« Antwort #2 am: 13. Juli 2013, 14:48:37 »

Danke für die Antwort.
Es ist so, dass ich derzeit während der Umschulung weiterhin mein Arbeitslosengeld von ca. 475 € monatlich bekomme. Mein Mann verdient jeden Monat unterschiedlich brutto zwischen ca. 2.500 und 3.000 €, mal was mehr und mal was weniger.
Die Differenz ist so groß, da würde sich 4/4 momentan doch gar nicht lohnen. Oder? Kann ich dann sicher sein, dass am Ende des Jahres keine Nachzalung gefordert wird? Und kann ich das mit dem Faktor nicht nur machen, wenn beide berufstätig sind?
Ich habe mal das Gerücht gehört, wenn ein Ehepartner arbeitslos ist (bei mir ja der Fall), man die gesamte Lohnsteuer wieder bekommt, also in der Zeit nichts mit Nachzahlung. Aber ob das mal stimmt?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: PI & das Finanzamt
« Antwort #3 am: 14. Juli 2013, 14:26:45 »

Da Sie aktuell Arbeitslosengeld beziehen und daraus keine eigenen Steuern zahlen wird am Ende des Jahres dazu führen, dass das Arbeitslosengeld auf das Gesamteinkommen angerechnet wird und die Steuerlast nach dem Gesamteinkommen berechnet wird (Progressionsvorbehalt von ALG, Krankengeld etc.). Da mit Steuerklasse III immer zuwenig Steuern im Verhältnis zum Gehalt gezahlt werden, müssen Sie auf jeden Fall mit einer deutlichen Steuernachzahlung rechnen.

Die Steuerklassenkombination III / V lohnt sich eigentlich nur bei Ehepaaren, die - so wie früher - eine Ein-Verdiener-Ehe führen. Wenn früher die Ehefrau noch einen geringen Verdienst dazu erbrachte, war es steuerlich nicht relevant.
Es hält sich heute noch nachhaltig die Vorstellung, dass Ehepaare bei dieser Steuerklassenwahl profitieren würden. Das Gegenteil ist bei den heutigen Doppel-Verdiener-Ehepaaren der Fall. Meist ist es der Mann, der kaum Steuern zahlt und die Frau hat aufgrund der Steuerklasse V ein eher schlechtes Brutto-Netto-Verhältnis. Das wirkt sich zwar möglicherweise beim gemeinsamen Monatseinkommen nicht aus, aber bei Krankengeld und ALG macht sich das sehr deutlich bemerkbar. Dazu kommt, dass viele nicht die zukünftige Nachzahlung bedenken und keine Rücklage dafür bilden.

Sie haben Recht, dass sich IV mit Faktor nur lohnt, wenn beide erwerbstätig sind. In Ihrer Situation wäre, um eine Nachzahlung zu vermeiden, möglichweise der kurzfristige Umstieg auf Steuerklasse IV zu prüfen, um dann in 2014 IV mit Faktor zu erwägen.


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