Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 01. Juni 2009, 18:47:46
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hallo.
ich habe heute mal hier viel gelesen von den Fragen und antworten
ich habe vor kurzem mein Antrag ans Inso Gericht geschickt.
mir wird ja angst und bange was noch alles auf mich zukommt.
kontosperrung und ähnliches. Strom und soweiter kann zurückgeholt werden.
Miete habe ich einen dauerauftrag kann das auch zurückgeholt werden.
auf mein konto kommt nur der unpfändbare betrag.
mein konto läuft auf guthaben basis.
habe ich vor 3 mon neu gemacht.
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"Miete habe ich einen dauerauftrag kann das auch zurückgeholt werden"
-> Nein. Es lassen sich nur Lastschriften widerrufen. Deshalb gehört dieses Thema in jede vorbereitende Beratung. Dennoch: Keine Panik, es muss ja nicht sein, dass der TH meint, Lastschriften widerrufen zu müssen. Das ist ohnehin eine Unsitte.
Vertrauen Sie darauf, das alles glatt gehen wird und machen Sie sich nicht vorab zu viel Gedanken und Panik.
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Hallo teute,
ich kann da Feuerwald nur absolut zustimmen. Es wird nie etwas so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Mein IV hat sich noch nicht mal für mein Konto wirklich interessiert. Ich hatte keinerlei Probleme, es gab weder Rückbuchungen noch sonst etwas. Sie müssen auch nicht unbedingt Angst vor Kontosperrung haben. Und selbst wenn Ihr IV einer derjenigen ist, die gerne Lastschriften zurückbuchen: Was soll's? Daran hängende Verträge, wie Strom, Handy, Telefon, wie auch immer, dürfen in einem solchen Fall von Gesetz wegen NICHT gekündigt werden. Die zurückgebuchten Beträge werden einfach der Masse zugezogen, aber die Verträge laufen ganz normal weiter.
Es gibt einen Spruch, der mein Leitspruch geworden ist:
LERNE VOM GESTERN - LEBE HEUTE - VERTRAUE AUF MORGEN!
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Guter Spruch - ansonsten wie oben .
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Abwarten und Tee trinken was der TH von Dir möchte beim Termin. Normalerweise schreibt er es schon in die Einladung rein was er für Unterlagen von Dir sehen will.
Bei mir ist es eine Liste der Lastschriften der letzten 6 Monate und meine aktuelle Gehaltsabrechnung......erstmal
Naja für was er die Liste haben will wissen wir ja.....