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Autor Thema: PI und "Aufstocker "wie funktioniert das?  (Gelesen 2978 mal)

saarlilly

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PI und "Aufstocker "wie funktioniert das?
« am: 25. Dezember 2011, 21:16:34 »

Zunächst einmal ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest an alle hier.

Wir beide (mein Mann und Ich) haben uns nun endlich dazu entschlossen die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Wir versuchen jetzt seit knapp 10 Jahren unsere Schulden abzubauen, leider ohne wirklich messbaren Erfolg.

Wir sind beide sogenannte „Aufstocker“ und bekommen zu unseren Einkünften ALGII.

Mein Mann ist freiberuflicher Musiklehrer und gibt Unterricht für verschiedene Bildungseinrichtungen, ich selbst habe eine Aushilfsstelle im Bereich Gebäudereinigung.

Zu unserer Situation:

Mann ca. 120.000 Euro Schulden
Frau ca. 60.000 Euro Schulden
4 Kinder davon 1 über 18 und in Ausbildung

Beim Abbau unserer Schulden wurde von uns immer versucht eine EV zu vermeiden, bzw. Kontopfändung, es war zwar nicht immer ganz einfach aber bis vor ca. einem halben Jahr kamen wir halbwegs zurecht. Mittlerweile werden die Forderungen (Inkassobüro’s, RAe, und ähnliches) aber immer höher und von uns einfach nicht mehr bedienbar.

In der Schuldnerberatung wurde uns die Option „Privatinsolvenz“ nahe gebracht.

Wir haben nun Zeit bis Mitte Januar uns zu überlegen ob wir diesen Weg gehen wollen.

Nun meine Fragen:
Werden die Bildungsträger für die mein Mann tätig ist darüber informiert? (falls ja, befürchte ich, dass die Aufträge zurückgehen).
Wird mein Arbeitgeber informiert?

Im Moment sind wir, was unsere Einkünfte betrifft, gegenüber der ARGE total transparent (was für uns auch absolut OK ist), mein Mann macht eine voraussichtliche und eine abschließende EKS ich selbst lege mtl. meine Gehaltsabrechnung vor.

Würde das bei einem TH ähnlich funktionieren?

Ich denke das sind vorab schon einige Fragen und möchte es mal für den Moment dabei belassen.

Liebe Grüße
saarlilly
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mit freundlichen Grüßen aus dem Saarland

saarlilly
 

Der_Alte

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Re: PI und "Aufstocker "wie funktioniert das?
« Antwort #1 am: 26. Dezember 2011, 10:05:44 »

Da Ihr Mann selbständig ist wird der Treuhänder zu entscheiden haben, ob er die Selbständigkeit freigibt. Auftraggeber Ihres Mannes werden davon nicht informiert.
Bei Ihnen könnte der Treuhänder des Arbeitgeber informieren. Da aber mit 4 Kinder die Wahrscheinlichkeit eines pfändbaren Anteils nahezu Null ist, könnte ein wohlgesonnener Treuhänder davon auch Abstand nehmen. Selbst wenn das in Ausbildung befindliche Kind wegen des eigenen Einkommens nicht mehr zu berücksichtigen wäre, dürfte sich daran grundsätzlich nichts ändern.
Das Sie beide Aufstocker sind und auch nach aller Voraussicht bleiben werden, geben Sie dem Treuhänder genau die Informationen, die sie auch der ARGE geben. Mehr wird er im Regelfall nicht verlangen.
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saarlilly

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Re: PI und "Aufstocker "wie funktioniert das?
« Antwort #2 am: 26. Dezember 2011, 13:10:44 »

Vielen Dank, dass trotz Feiertag es hier eine Hilfestellung gibt.
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mit freundlichen Grüßen aus dem Saarland

saarlilly
 

Insokalle

Re: PI und "Aufstocker "wie funktioniert das?
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2011, 11:27:34 »

Wenn Ihr Mann selbständig ist, wird es bei ihm ein Regelinsolvenzverfahren werden. Ich würde keine Prognose darüber abgeben, ob sein Insolvenzverwalter die Auftraggeber anschreibt oder nicht. Ich würde nach Eröffnung zügig die Freigabe der Tätigkeit anstreben.
Gespeichert
 
 

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