Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 17. Januar 2012, 15:27:47
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hallo,
ich habe vor jahren für meine tochter einen handyvertrag abgeschlossen.
die rechnung ging immer von ihrem konto ab.
jetzt habe ich eine mahnung bekommen über eine rücklastschrift. die war aber schon im okt 2011 und ich wußte bis jetzt nichts davon.
meine pi ist seit dem 04.01. eröffnet.
nun meine frage: kann meine tochter den rückstand jetzt noch bezahlen, ohne dass ich ärger deshalb bekomme, oder muß ich das als insolvenzforderun nachmelden? es ist nur ein kleiner betrag.
danke für antworten
elga
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Den darf sie noch bezahlen.
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soll ich das trotzdem meinen th mitteilen?
ich habe am donnerstag meinen ersten temin bei dem und meine tochter wird die rechnung erst am anfang des monats begleichen können.
gruß elga
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ach ja, und ich wollte noch fragen, ob der th sich auch eine schufaauskunft einholt.
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Was soll er denn damit?
Schufa ist nur interessant für Banken und andere Kreditgeber.
Wer damit nichts am Hut hat braucht sich um die Schufa auch nicht zu kümmern. In meinen Augen eine überflüssige und völlig fehlbewertete Datenkrake.
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na ich dachte, um zu sehen, wieviel handyverträge ich z. b. habe und die evtl. zu kündigen?
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Warum sollte er so etwas kündigen wollen?. Was der Schuldner mit dem Rest vom Einkommen, was nach Pfändung übrig bleibt, macht, ist dem Treuhänder so was von egal.