Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 17. Januar 2012, 15:27:47

Titel: pi und alte handyrechnung
Beitrag von: elga am 17. Januar 2012, 15:27:47
hallo,
ich habe vor jahren für meine tochter einen handyvertrag abgeschlossen.
die rechnung ging immer von ihrem konto ab.
jetzt habe ich eine mahnung bekommen über eine rücklastschrift. die war aber schon im okt 2011 und ich wußte bis jetzt nichts davon.
meine pi ist seit dem 04.01. eröffnet.
nun meine frage: kann meine tochter den rückstand jetzt noch bezahlen, ohne dass ich ärger deshalb bekomme, oder muß ich das als insolvenzforderun nachmelden? es ist nur ein kleiner betrag.

danke für antworten
elga
Titel: Re: pi und alte handyrechnung
Beitrag von: Der_Alte am 17. Januar 2012, 15:35:55
Den darf sie noch bezahlen.
Titel: Re: pi und alte handyrechnung
Beitrag von: elga am 17. Januar 2012, 15:40:25
soll ich das trotzdem meinen th mitteilen?
ich habe am donnerstag meinen ersten temin bei dem und meine tochter wird die rechnung erst am anfang des monats begleichen können.
gruß elga
Titel: Re: pi und alte handyrechnung
Beitrag von: elga am 17. Januar 2012, 15:42:42
ach ja, und ich wollte noch fragen, ob der th sich auch eine schufaauskunft einholt.
Titel: Re: pi und alte handyrechnung
Beitrag von: Der_Alte am 17. Januar 2012, 15:44:50
Was soll er denn damit?
Schufa ist nur interessant für Banken und andere Kreditgeber.
Wer damit nichts am Hut hat braucht sich um die Schufa auch nicht zu kümmern. In meinen Augen eine überflüssige und völlig fehlbewertete Datenkrake.
Titel: Re: pi und alte handyrechnung
Beitrag von: elga am 17. Januar 2012, 15:46:36
na ich dachte, um zu sehen, wieviel handyverträge ich z. b. habe und die evtl. zu kündigen?
Titel: Re: pi und alte handyrechnung
Beitrag von: Der_Alte am 17. Januar 2012, 16:17:16
Warum sollte er so etwas kündigen wollen?. Was der Schuldner mit dem Rest vom Einkommen, was nach Pfändung übrig bleibt, macht, ist dem Treuhänder so was von egal.