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Autor Thema: PI und Auto  (Gelesen 1822 mal)

neff888

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PI und Auto
« am: 12. Oktober 2010, 15:05:09 »

Hallo gleich in der misslichen Lage,

da mein Wohnhaus bereits im Frühjahr zwangsversteigert wurde und dies von
meinen Kindern dann gekauft wurde zahle ich ihnen jetzt Miete.

Doch meine Frage heute, wie sieht es mit meinen Auto aus, kann dieses mir
jetzt auch noch genommen werden.

Ich habe von meiner Schwiegermutter letztes jahr das Geld zur Darlehens-
rückzahlung bekommen. Sie selbst fährt nicht Auto und braucht immer einen
Fahrer. (wir wohnen in einem kleinen Kaff und sind auf ein Auto angewiesen) Arbeiten gehe ich nicht mehr. Das Auto hat noch einen Wert von
ca. 5000€. Der Brief hat meine Schwiegermutter.
Ist es sinnvoll, wenn ich jetzt noch rückwirkend einen Darlehensvertrag mit ihr schreibe und eine Sicherungsübereignung.

für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

Den Antrag für das Insolvenzgericht habe ich jetzt durchgekämpft und bin
gespannt wie es jetzt weitergeht.

Durch den Tod meines Ehemanns bin ich in diese Scheiße gekommen.Ihr könnt mir glauben ich habe ein schweres jahr hinter mir, doch jetzt sehe ich
wieder optimistischer in die Zukunft.

liebe Grüße
neff888
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paps

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Re: PI und Auto
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2010, 17:40:52 »

Ob das Auto pfändbar ist, richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie Eigentümer sind.
Dann sollten Sie in Absprache mit Ihrer SB prüfen, in wie weit die Sicherungsrechte am PKW auch ohne Vertrag nachgewiesen werden können.

Zwar sind mündliche Verträge auch rechtskräftig und der Besitz der Zulassung Teil2  würde ihre Aussage auch unterstützen, aber ganz ohne Schriftliches?
Haben Sie wenigstens damals ein Schriftstück bei der Übergabe der Papiere ausgestellt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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neff888

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Re: PI und Auto
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2010, 21:12:59 »

Hallo Paps,

danke für die schnelle Antwort, doch was heist SB ?



neff888
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paps

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Re: PI und Auto
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2010, 00:09:09 »

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Feuerwald

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Re: PI und Auto
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2010, 20:39:17 »

 Ist es sinnvoll, wenn ich jetzt noch rückwirkend einen Darlehensvertrag mit ihr schreibe und eine Sicherungsübereignung .... Den Antrag für das Insolvenzgericht habe ich jetzt durchgekämpft und bin
gespannt wie es jetzt weitergeht.

- vermutlich steht diese "Forderung" nicht im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis und auch nicht, dass der Gläubiger einen Pkw als Sicherheit hat.

Wenn Sie nun nach Eröffnung noch nachträglich damit um die Ecke kommen, einen solchen nahestehenden Gläubiger "vergessen" zu haben, ist das kaum glaubwürdig und könnte ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 Nr 6 InsO begründen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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