Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: searcher99 am 30. März 2011, 17:07:38

Titel: PI von dritter Seite rechtens?
Beitrag von: searcher99 am 30. März 2011, 17:07:38
Hallo,

ich bin seit einiger Zeit nach UK ausgewandert (nicht vorübergehend umgezogen!!!). Hintergrund war drohende Arbeitslosigkeit.

Bin in UK beschäftigt und komme meiner Unterhaltsverpflichtung in D auch pünktlich nach. Dadurch bleibt allerdings nichts mehr für die anderen Gläubiger (z.B. FA) übrig. Habe jetzt gehört, das FA und auch andere Gläubiger können einen Antrag auf PI in Deutschalnd stellen. Wätre dieser Antrag rechtskräftig - sprich gilt für mich die PI überhaupt noch, obwohl ich ausgewandert bin?

... bin beim Meldeamt ordnungsgemäß nch GB abgemeldet - eine neue Adresse wollten die nicht haben.

Bin für entsprechende Hinweise sehr dankbar!

viele Grüsse
Titel: Re: PI von dritter Seite rechtens?
Beitrag von: tomwr am 30. März 2011, 17:13:28
Das Thema wurde doch schon erörtert. Es wird halt auch nicht besser wenn man die gleichen Fragen alle 3 bis 4 Wochen wieder stellt.

Die Stellung des Insolvenzantrags in Deutschland dürfte scheitern, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt ist. Außerdem müsste das FA in Vorleistung gehen mit den Verfahrenskosten als antragstellender Gläubiger.