"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: pkh abgelehnt wie bezahlen  (Gelesen 1393 mal)

klondike

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
pkh abgelehnt wie bezahlen
« am: 03. November 2012, 19:33:15 »

unser antrag auf pkh wurde abgelehnt ,mit der begruendung wir haetten uns an die verbraucherzentralewenden koennen,waswir auch genacht haben,diesagten einentemin fuer 2013zu.ausserdem nehmen die irre kosten ,diewir nichtbezahlen koennne,die gut informierten schuldnerberatungestellenhier am ort sagten und das gleiche.nun weiss ich nicht mehr was wir tuensollen,seltsam nurdas kindermoerderundkannibalen  pkh ohne eweiteres bekommen,meint nihr,das bei ev besser waesen ,ichmache doch keineinso umnachher noch schulden zu haben,ich danke euch.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: pkh abgelehnt wie bezahlen
« Antwort #1 am: 03. November 2012, 21:29:24 »

Für die Vorbereitung der Inso gibt es keine PKH, weil die öffentlichen Schuldnerberatungen das kostenfrei für den Schuldner machen (und dafür vom Staat Geld bekommen). Wenn man die Wartetermin nicht akzeptieren kann oder wil, muss man das eben selbst bezahlen. Wenn man es nicht bezahlen kann, dann eben warten. Aber Anwalt beauftragen und nicht zahlen können ist überhaupt keine Lösung.

Das heute man bis zu einem halben Jahr warten muss, bis man bei der öffentlichen Schuldnerberatung einen Termin bekommt, ist bekannt.

Es ist auch normal, dass man bis zum Insolvenzantrag noch damit rechnen muss, dass der GV kommt und ggf. die EV abgegeben werden muss.

Die Schulden sind auch nicht von heute auf morgen entstanden, also muss man sich auch die Zeit nehmen, sie wieder los zu werden.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz