Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: silberstreif am 17. Februar 2009, 09:50:41

Titel: PKV Rechnungen nach Inso-Antrag
Beitrag von: silberstreif am 17. Februar 2009, 09:50:41
Hallo, ich habe meinen Antrag auf RI abgegeben vor einigen Tagen. Ich habe hier noch einige Arztrechnungen zur Einreichung bei meiner PKV. Die Rechnungen sind noch nicht bezahlt. Wie funktioniert das in dieser Phase? Es wird wahrscheinlich eröffnet sein, bis das Geld von der PKV kommt. Darf ich davon noch die Arztrechnungen bezahlen?

Danke + Gruss silberstreif
Titel: Re: PKV Rechnungen nach Inso-Antrag
Beitrag von: lucca_m am 17. Februar 2009, 10:49:57
Die Erstattung der PKV sind Massezugehörig. Die Ärzte müssen als Ihre Gläubiger zur Tabelle gemeldet werden. Eine Zahlung wäre Gläubigerbevorzugung, die Sie Ihre RSB kosten könnte.
Titel: Re: PKV Rechnungen nach Inso-Antrag
Beitrag von: silberstreif am 17. Februar 2009, 12:54:05
Danke Lucca!

LG silberstreif