Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: joedicom am 16. Mai 2011, 12:56:32

Titel: PKW 1 Jahr vor Insolvenz an neuen Eigentümer abgegeben
Beitrag von: joedicom am 16. Mai 2011, 12:56:32
Hallo,
habe hier eine frage zum PKW. Folgender Sachverhalt: Ich war bis Mai 2010 berufstätig. Im Juni 2010 wollte ich meinen PKW verschrotten weil zahlreiche reparaturen anstanden und ich mir diese nicht leisten konnte. Ein Bekannter sagte mir, ich soll Ihm den PKW geben, er zahlt die Reparaturen und ich könne den Wagen auch zeitweise nutzen...er kann ihn gebrauchen(hat nen Garten und nutzt den Wagen nur für Müll und Baumaterialen). Ich gab Ihm den Brief und die Papiere. Da er jedoch schon seid 15 Jahren kein Fahrzeug mehr auf sich zugelassen und versichert hatte, entschieden wir uns dafür, den Wagen weiterhin auf mich angemeldet zu lassen und auch die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen. Es wurde schriftlich festgehalten, dass ER die Steuer und die Versicherungsbeiträge zahlt.
Diesen Monat wir mein Insolvenzantrag gestellt. Ich habe bereits die EV abgegeben und der Gerichtsvollzieherin den Sachverhalt mit dem PKW geschildert. Sie sagte mir: "Sie sind zwar der Besitzer aber nicht der Eigentümer...also haben sie keinen PKW".
Geht das auch so im Insolvenzverfahren? Oder muss ich den PKW angeben? Wer hat da eine Idee???...ach so, den Wert des Wagens würde ich adamals wie heute auf max. 300 Euro schätzen...er fährt halt noch.
Titel: Re: PKW 1 Jahr vor Insolvenz an neuen Eigentümer abgegeben
Beitrag von: Insokalle am 16. Mai 2011, 19:34:12
Wenn Sie ihm den Pkw geschenkt haben, müssen Sie dies meiner Meinung nach in die Antragsunterlagen eintragen und Anlage 5K ausfüllen.
Titel: Re: PKW 1 Jahr vor Insolvenz an neuen Eigentümer abgegeben
Beitrag von: paps am 16. Mai 2011, 19:58:51
So ist es.

Wenn Sie in den vergangenen vier Jahren Geld- oder Sachgeschenke von nicht geringem Wert gemacht haben, die nach Ihren Lebensverhältnissen nicht als übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstags-, Weihnachtsgeschenke usw.) anzusehen sind, müssen Sie hier den Empfänger sowie Gegenstand und Wert der Geschenke angeben.

Ihre Erklärung (wie oben) würde ich auch beifügen.