"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: PKW Regelinsolvenz  (Gelesen 5188 mal)

Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #20 am: 22. Mai 2011, 18:59:52 »

Nein, das meine ich natürlich nicht!!!
Himmel noch mal, gleich platzt mir was. Wovon schreibe und warne ich denn die ganze Zeit? Ist dann das so schwer?

Dann wäre es ja besser, wenn ich bis zur Wohlverhaltensphase warte und mein Bruder dann erst das Auto verkauft !?

Das ist gemeint!

« Letzte Änderung: 22. Mai 2011, 19:05:53 von Insokalle »
Gespeichert
 

sammydeluxe

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #21 am: 22. Mai 2011, 21:54:26 »

also, um die Sache abzurunden:
Ich warte bis zur Wohlverhaltensphase bzw. bis der Schlussbericht geschrieben und das Verfahren geschlossen ist. Dann darf ich mir ja wieder ein Fahrzeug zulegen, ohne über Verwandte gehen zu müssen.

Allerdings wundert es mich das dann nicht hinterfragt wird, woher ich das Geld dann für eine Neuanschaffung habe ?!

Ich würde mir dann jetzt von meinem unpfändbaren Teil monatlich etwas weglegen ! Mehr als 4000 Euro schaffe ich dann eh nicht. Dafür gibt es aber immerhin ein akzeptableres vehicle als mein jetziges es ist....

Gruss Sammydeluxe
Gespeichert
 

Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #22 am: 23. Mai 2011, 10:31:00 »

In der WVP können Sie ansparen soviel Sie wollen. Je nachdem wie man haushaltet kann sogar was übrig bleiben.
Wenn für den alten Wagen keine Nachtragsverteilung angeordnet wird, sollte das Thema dann erstmal durch sein.
Gespeichert
 

sammydeluxe

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #23 am: 23. Mai 2011, 12:50:39 »

Ich denke mal, das das Thema mit der Nachtragsverteilung sich erledigt, da von Seiten des IV kein Interesse an dem Fahrzeug bestand. Er hat das Auto im Hof stehen sehen und gar nicht nachgefragt was damit ist bzw. wem es gehört. Ich habe ihm dann freiwillig aus Angst etwas verkehrt zu machen oder etwas zu vergessen den Darlehensvertrag gezeigt und damit war die Sache erledigt. Er meinte nur, das er den Bruder dann mit in die Gläubigerliste aufnehmen müsse. Mehr wurde darüber gar nicht gesprochen !

In der WVP kann doch dann mein Bruder das Auto verkaufen ohne das ihm etwas passieren kann, oder ? Bzw. ohne das er etwas abgeben muss an den IV.

Gruss Sammydeluxe
Gespeichert
 

Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #24 am: 23. Mai 2011, 16:36:39 »

so sehe ich das auch
wie gesagt, das aussitzen ist vielleicht ein Versuch wert
Gespeichert
 

sammydeluxe

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #25 am: 24. Mai 2011, 08:36:03 »

Insokalle,

besten Dank für deine vielen hilfreichen Tips.
Ich komme gerne auf dich zurück, wenn ich darf !
Ich werde also erstmal etwas sparen und dann nach dem Schlussbericht bzw. in der WVP die Sache angehen !

Nur noch eines: Muss ich dem IV dann mitteilen, das mein Bruder das Auto zurückbekommen hat und ich mir von meinem erspartem Geld ein "neues" kaufe ?

Gruss und vielen Dank
Sammydeluxe
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz