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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: PKW Regelinsolvenz  (Gelesen 5187 mal)

sammydeluxe

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PKW Regelinsolvenz
« am: 17. Mai 2011, 13:38:34 »

Hallo zusammen,

ich bin seit März in der Regelinsolvenz und das Verfahren wurde bereits eröffnet ! Regelinsolvenz )

Mein Bruder hatte uns einen Kredit für einen PKW gegeben, welcher von uns erworben wurde. Als Sicherheit hat er den KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung)im Original behalten. 

Somit ist mein Bruder in die Gläubigerliste mit aufgenommen worden.
Der Insolvenzverwalter hat dies auch so akzeptiert.

Jetzt ist die Sache so, das der Wagen uns von den Benzinpreisen (Verbrauch Kurzstrecke ca. 12-13 Liter Benzin)her zu teuer wird und auch einige Reparaturen anfallen.  Der Preis für das Fahrzeug lag bei 1550 Euro !

Wir benötigen das Auto, da wir zum einen 5 Kinder haben und ich es auch für den Weg zur Arbeit bräuchte !
Auch versuchen wir schon Wege zu sparen, aber das reicht einfach nicht, um das Auto weiter unterhalten zu können.
Gerne würden wir auf einen Diesel oder einen anderen Benziner umsteigen mit weniger Verbrauch.

Meine Frau geht demnächst auch in die Insolvenz, allerdings privat !
Die Schuldnerberatungsstelle hat die Gläubiger schon alle angeschrieben. Der Antrag bei Gericht wurde noch nicht gestellt.

Mein Bruder fordert das Geld nicht zurück ! Er würde uns das Geld aus dem Erlös der vorhandenen Fahrzeuges wieder überlassen.

Wie können wir die Sache regeln mit dem Verkauf und Kauf eines anderen KFZ, ohne das der IV-Verwalter uns Ärger macht ?
Brauchen dringend euren Rat.

Vielen vielen Dank und liebe Grüße

Sammydeluxe mit Familie
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Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 17. Mai 2011, 20:07:20 »

Fahrzeug aus der Masse freigegeben?
« Letzte Änderung: 17. Mai 2011, 20:14:08 von Insokalle »
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sammydeluxe

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 18. Mai 2011, 08:48:58 »

Das bisherige Fahrzeug gehört uns ja gar nicht bis zur Bezahlung. Wir haben lediglich ein Nutzungsrecht ! Eigentümer ist bis zur Bezahlung des Darlehens mein Bruder, der auch den original Brief besitzt. Er würde also sein Auto verkaufen, meiner Meinung nach !

Habt Ihr Tips was ich machen kann, um einen neuen bekommen zu können ?

Danke vielmals !

Sammydeluxe
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Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 18. Mai 2011, 10:56:17 »

- mieten
- warten auf die WVP
- radeln
- umziehen
- ÖPNV
...
« Letzte Änderung: 18. Mai 2011, 15:41:24 von Insokalle »
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Der_Alte

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 18. Mai 2011, 23:21:35 »

Fahrzeug "formal" an den Bruder zurückgeben, also den Nutzungsvertrag beenden. Er verkauft dann das Fahrzeug in eigenem Namen und kauft sich ein neues, was er Ihnen dann wieder zur Verfügung stellt.

Alle Verträge (Verkauf und Kauf) müssen zwangsweise auf seinen Namen laufen. Es kann dann ein neuer Nutzungsvertrag geschlossen werden.

Die Verkaufssumme muss er dem TH als Änderung zur Tabelle melden, weil sich ja seine Forderung um den Verkaufspreis verringert hat.
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Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #5 am: 19. Mai 2011, 09:38:35 »

Meistens denke ich mir was dabei, wenn ich eine Frage stelle. § 166 InsO sollte eigentlich bekannt sein. Vielleicht muss man die Vorschrift in die durchaus naheliegenden Vorschläge mit einbeziehen. Ursprünglich hatte ich die auch in Erwägung gezogen, ebenso wie eine weitere Darlehenslösung.
Aber wenn der Ratsuchende weder willens noch in der Lage ist, meine Frage zu beantworten, scheint das Problem so dringend nicht zu sein.
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sammydeluxe

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #6 am: 19. Mai 2011, 12:42:53 »

Insokalle,

ich wußte nicht das Ihre Antwort eine Frage darstellen sollte....
....auch sitze ich nicht den ganzen Tag vor dem Computer ! Aber auf Ihre Antwort hin kommt mieten und auch ein Umzug nicht in Betracht. Öffentliche Verkehrsmittel übersteigen preislich von uns aus bis zu den Örtlichkeiten, wo unsere Kinder und wir tagtäglich hin müssen, die Kosten eines PKWs.

Daher bleibt wohl nur die Wahl zwischen einem neuen Nutzungsvertrag oder abwarten bis das Verfahren geschlossen und die Wohlverhaltensphase beginnt.

Ich habe soeben mit meiner Insolvenzverwalterin gesprochen wegen einer Nachzahlung (Strom) und sie sagte mir, das mein Verfahren wohl in dem nächsten halben Jahr abgeschlossen wird.

Da uns letztlich der Ablauf in Bezug auf die Möglichkeit eines neuen Nutzungsvertrages nicht bekannt war, bin ich für diesen Tip sehr dankbar.

Der Nutzungsvertrag darf dann aber nicht entgeldlich sein, oder ? Was ich sagen will ist, das ich dann keine Nutzungsgebühr an meinen Bruder zahlen darf ? Dies wären ja NEUSCHULDEN oder ? Ich bin nicht wirklich informiert, ob Neuschulden während des Verfahrens gestattet sind. Der eine schreibt ja, der andere sagt nein....
Keine Ahnung...

Gruss und Danke
Sammydeluxe
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Fallera

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #7 am: 19. Mai 2011, 13:33:30 »

Dies wären ja NEUSCHULDEN oder ? Ich bin nicht wirklich informiert, ob Neuschulden während des Verfahrens gestattet sind. Der eine schreibt ja, der andere sagt nein....
Keine Ahnung...

Da gibt es eigentlich keine 2 Sichtweisen! Neuschulden haben mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun und dürfen natürlich gemacht werden!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #8 am: 19. Mai 2011, 14:09:06 »

Fahrzeug aus der Masse freigegeben?


Wenn das keine Frage ist, was denn dann?
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paps

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #9 am: 19. Mai 2011, 17:12:30 »


Mein Bruder hatte uns einen Kredit für einen PKW gegeben, welcher von uns erworben wurde. Als Sicherheit hat er den KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung)im Original behalten.  

Sammydeluxe mit Familie

Dann sind Sie also doch Eigentümer.
Und die Frage nach der Freigabe ist berechtigt.

Ihr Bruder kann den PKW auch nicht verkaufen, er müßte zunächst sein Sicherungsrecht verwerten und den PKW einziehen.
Danach könnte er diesen verwerten und ggf. mit Ihnen einen neuen vertrag machen.
Allerdings sollte er denn der Kaüfer sein.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2011, 17:16:27 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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sammydeluxe

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #10 am: 19. Mai 2011, 17:44:35 »

Eigentümer ist mein Bruder. Wir haben einen Darlehensvertrag abgeschlossen und er ist im Besitz des Originalbriefes ! Bis zur vollständigen Bezahlung ist es sein Eigentum.
Ich brauchte allerdings noch nichts an Ihn bezahlen. Das haben wir so ausgemacht.

Besteht jetzt nicht die MÖglichkeit, das er das Auto zurück nimmt und verkauft oder ich es in seinem Namen verkaufe. Er bestätigt dann dem IV das das Auto verkauft wurde und er sein Geld aus dem Darlehensvertrag mit dem Erlös wieder hat ! (Er steht ja in der Gläubigerliste) Dann würde ich im Auftrag von Ihm mit seinem Geld ein neues Fahrzeug kaufen, wir einen Nutzungsvertrag schließen und dies dem IV dann mitteilen. Dann habe ich doch eigentlich nichts zu befürchten, oder ?

Den IV drauf anzusprechen, wie ich mich verhalten soll ist wohl nicht so günstig ?!

Meint ihr so könnte es gehen ?

INSOKALLE: Sorry, deine Frage habe ich echt überlesen. War nicht böse gemeint.
Gruss
Sammydeluxe
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Der_Alte

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #11 am: 19. Mai 2011, 23:53:54 »

Es ist schlicht einfacher:

Der Bruder hat aufgrund der Sicherungsübereingung das Recht, den Vertrag wegen des Insolvenzverfahrens zu kündigen und das Kfz zu verwerten. Den Erlös teilt er dem TH mit, damit die Tabelle berichtigt wird, denn die Forderungen des Bruders haben sich ja mit dem Verkauf des sicherungsübereigneten Gegenstands verringert.

Dagegen kann der TH nichts machen (Banken verfahren ähnlich).

Der Unterschied zur Bank ist nur der, dass der Bruder (danken Sie Gott, dass Sie solch einen Bruder haben) das Geld nicht für sich behält, sondern ein neues Gebrauchtfahrzeug für Sie kauft und Ihnen wieder zur Verfügung stellt. Das sind natürlich Neuschulden, die vom Insolvenzverfahren nicht erfasst sind.
So, wie ich Sie verstanden haben, legt Ihr Bruder auf die Rückzahlung des Kredits aber keinen Wert, so dass hier eine unproblematische Neuverschuldung vorliegt.
Ob Sie dem Bruder dafür eine symbolische Kreditrate oder Nutzungsentschädigung zahlen interessiert wegen der Neuverschuldung niemanden. Ihr Bruder kann den Wagen auch einfach ohne weiteres zur Verfügung stellen.
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Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #12 am: 20. Mai 2011, 11:02:55 »

Der Bruder hat aufgrund der Sicherungsübereingung das Recht, den Vertrag wegen des Insolvenzverfahrens zu kündigen und das Kfz zu verwerten.

Und woher nehmen Sie das?

Und da es anscheinend jeder überlesen hat, nochmal der Hinweis auf Verwertungsrechte eines Insolvenzverwalters.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2011, 11:28:51 von Insokalle »
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sammydeluxe

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #13 am: 20. Mai 2011, 11:52:46 »

Insokalle, ich kann nicht ganz folgen. Der Insolvenzverwalter hat ein Anrecht auf den erzielten Verkaufspreis des Fahrzeuges meines Bruders ? Das würde ja bedeuten, das andere Gläubiger das Geld meines Bruders erhalten würden oder wie meinen Sie das ? Wenn mein Bruder das mir überlassene (Darlehensvertrag) KFZ von mir bekommt, es dann weiterverkauft und den Erlös dem IV mitteilt, darf er doch dieses Geld behalten ?! Sollte ein Minus rauskommen zum Betrag des gegebenen Darlehens müßte er dieses auch dem IV mitteilen, damit die Restschulden neu erfasst würden. Sollte mehr beim Verkauf als die gegebenen 1550 Euro rauskommen hätte doch der IV nichts mehr damit zu tun, außer, das mein Bruder aus der Liste rausgenommen würde ?! So verstehe ich das, oder bin ich da im Irrtum ?

Mit dem Verkaufserlös kann mein Bruder dann doch machen was er will, also  auch ein neues KFZ kaufen und uns dieses "leihen" (NUTZUNGSRECHT). Eigentümer wäre demnach dann immer noch mein Bruder !

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende allgemein !
Sammydeluxe
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sammydeluxe

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #14 am: 20. Mai 2011, 11:53:54 »

Was natürlich immer zu beachten ist, das das Verfahren noch läuft und ich noch nicht in der Wohlverhaltensphase bin !!!!!!!!!!!
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sammydeluxe

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #15 am: 20. Mai 2011, 12:00:56 »

Ach du meine Güte, jetzt bin ich total verunsichert. Habe mal den § 166 InsO gelesen, welchen Insokalle meinte !

Und jetzt ? Dann hätte ich laut diesem Paragraphen keine Chance ein neues Auto zu bekommen bis zur Wohlverhaltensphase. Demnach müßte mein Bruder tatsächlich nach Verkauf des KFZ wenn er Pech hat das Geld an den Treuhänder bzw. IV abgeben ? Ich bin total verwirrt !!

Sammydeluxe
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Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #16 am: 20. Mai 2011, 18:26:09 »

nun mal langsam, ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht
Von dem Verkaufserlös behält der IV 9%, der große Rest geht an den Bruder, wenn er die Sicherungsübereigung dem IV angezeigt hat und diese nicht zu beanstanden ist. Und dem scheint ja so zu sein.

Bei Freigabe aus der Masse sieht es anders aus. Deswegen frag ich ja ständig.
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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #17 am: 20. Mai 2011, 20:00:24 »

Das verstehe ich nicht. Warum bekommt mein Bruder nicht den gesamten Verkaufserlös, es ist doch sein Auto !!?? Und warum kann er dann nicht alles behalten ?

Dann wäre es ja besser, wenn ich bis zur Wohlverhaltensphase warte und mein Bruder dann erst das Auto verkauft !?

9% ist ja auch eine Zahl,die niemand verstehen muss....
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Insokalle

Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #18 am: 22. Mai 2011, 11:34:09 »

Wäre vielleicht ein Versuch wert, die Sache auszusitzen.
Bleibt abzuwarten, ob dem IV bei der Erstellung des Schlussberichts der Wagen wieder auffällt.
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sammydeluxe

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Re: PKW Regelinsolvenz
« Antwort #19 am: 22. Mai 2011, 12:33:58 »

Du meinst also damit, das mein Bruder den Wagen verkauft, dann einen neuen gebrauchten uns überläßt und wir dem Insoverwalter erst mal gar nichts vom Fahrzeugtausch sagen ?!

Das ist aber riskant ....

Nicht, das der IV mir dann die Restschuldbefreiung streitig macht !!!

Gruss und schönes Restwochenende

Sammydeluxe
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