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Autor Thema: Poker spielen – Insolvenzverhinderung?  (Gelesen 5489 mal)

  • Gast
Poker spielen – Insolvenzverhinderung?
« am: 14. Oktober 2006, 11:50:45 »

Hallo, ich bin hoch verschuldet. Meine Einkommen hat nicht gereicht um meine Schulden zu bezahlen also versuchte ich online Poker spielen. Auf solche weise wollte ich Geld anschaffen und die Schulden bezahlen. Leider es war nicht so wie ich mir das vorgestellt habe. Ich habe Geld nur verspielt. Insgesamt ein paar Tausend Euro. Jetzt muss ich zum Schuldenberater gehen und Insolvenz beantragen.
Meine Frage ist: Darf der Richter meinen Antrag auf Insolvenz ablehnen weil ich Geld verspielt habe?
Ich bitte sehr um Antwort. Ich weiß schon nicht was ich machen soll
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ThoFa

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Poker spielen – Insolvenzverhinderung?
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2006, 18:18:21 »

Hallo,

man könnte bei Ihnen davon ausgehen, dass Sie Vermögen verschwendet haben, dass nach § 290 InsO auf Antrag eines Gläubigers zur Versagung der RSB führen kann. Allerdings wer soll Ihnen denn nachweisen, dass Sie auf diese Art und Weise Geld verloren haben ? Wenn Sie es keinen sagen, wird es auch keiner wissen.

MfG

ThoFa
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  • Gast
Poker spielen – Insolvenzverhinderung?
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2006, 19:05:32 »

Hi, danke für die schnelle Antwort.
Obwohl diese Nachricht nicht gut für mich ist, trozdem ich freue mich dass mir jemand die ganze Warcheit sagen kann und mir die Sytuation klar macht. Danke.
Dass ich spielen darf, habe ich Geld von visacards überwiesen also die können mir das beweisen :(
Die Visacards sind auch in Insolvenzmasse drin. Ausserdem habe 2 Überweisungen zu Neteller auf meine Kontoauszüge.
Über Neteller habe ich Geld zu Pokerstars überwiesen.
Ich sollte schon lange her zu Schuldenberatung gehen stad auf blöde weise Geld besorgen um die alle Raten zu bezahlen.
Mindestens könnte ich heute ruhig schlafen. Leider muss ich jetzt zitern was alles auf mich zu kommt.
MFG Piotr[addsig]
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ThoFa

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Poker spielen – Insolvenzverhinderung?
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2006, 13:27:24 »

Hallo,

eine Versagung der RSB kommt nur in Frage, wenn ei Gläubiger dies beantragt. ich glaube kaum, dass ein Insolvenzverwalter/Treuhänder dies in seinen bericht schreiben wird. Also keine Panik, nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.

MfG

ThoFa
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