Sorry @ThoFa, aber ich muss Dir dennoch widersprechen. Allerdings habe ich mich auch etwas missgünstig ausgedrückt. Natürlich stellt der Fahrzeugbrief allein auch keinen unumstößlichen Eigentumsnachweis im Sinne des Zivilrechts dar. Er wird aber im Zivilrecht als höchstwahrscheinlichstes Indiz für das Eigentum an einem Kraftfahrzeug gewertet. Die Probleme der neuen Zulassungspapiere sind übrigens schon ein alter Hut und haben gerichtlich schon für einigen Wirbel gesorgt.
Aber ist ja im Grunde auch egal, im Nachhinein kann man alles so hinbiegen wie man es braucht. Egal ob Vollmacht, Dopplervertrag oder Privatdarlehen zum Autokauf. Da geht so ziemlich alles...
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Und ob es sich nun hier zufällig um einen Porsche handelt oder nicht, spielt eigentlich nicht einmal so die große Rolle. das hat Feuerwald schon guit in Worte gefasst. Ebenso könnte es die 5 Jahre alte C-Klasse sein, der Plasma TV oder auch nur die Münzsammlung aus Opi's Erbschaft.
Warum finden sich denn in den verschiedensten Foren immer öfter Anfragen nach dem Motto:
- "Kann ich mein Auto im Falle einer Insolvenz behalten?"
- "Was wenn der Gerichtsvollzieher kommt und Gegenstand XYZ gehört meiner Freundin?"
- "Ab wann kann ich wieder Vermögen ansparen?"
Also sind die Fälle in denen noch verwertbare Gegenstände da wären gar nicht soooo selten. Und jeder versucht halt irgendwie die Insolvenz so gut wie möglich für sich zu drehen und zu wenden. Ob das nun immer so gerecht ist oder nicht lasse ich einfach mal offen.
So lange man hier in diesem Fall nicht genau weiß wer was wann von welchem Geld gekauft und bezahlt hat, kann man kaum eine realistische Aussage treffen.
LG