Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: saba1957 am 17. August 2015, 19:56:22
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Ich habe einen beschluss vom zuständige AG bekommen,in dem die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt wird.
Was bedeutet dieser Termin für mich?
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Die Wohlverhaltensphase steht bevor.
Damt verbunden ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung, die erteilt wird, wenn sie bis Ende der Abtretungsphase die Verpflichtungen nach §295 InsO einhalten.