Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: saba1957 am 17. August 2015, 19:56:22

Titel: Post v. AG
Beitrag von: saba1957 am 17. August 2015, 19:56:22
Ich habe einen beschluss vom zuständige AG bekommen,in dem die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt wird.
Was bedeutet dieser Termin für mich?
Titel: Re: Post v. AG
Beitrag von: Insoman am 20. August 2015, 12:47:58
Die Wohlverhaltensphase steht bevor.
Damt verbunden ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung, die erteilt wird, wenn sie bis Ende der Abtretungsphase die Verpflichtungen nach §295 InsO einhalten.