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Autor Thema: Post vom Familiengericht  (Gelesen 2428 mal)

Gerda

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Post vom Familiengericht
« am: 05. August 2007, 21:16:56 »

Hallo!
Ich erhielt Post vom Familiengericht bzgl.  des Verbraucherinsolvenzverfahren und der Vermögenswerte meines Sohnes.  Hier ist eine lange Liste beigefügt, wobei ich kennzeichen soll, was salles zu seinem Vermögen zählt.  Unter anderem auch Fahrräder etc.  Mein Sohn hat keinerlei Vermögen außer den üblichen Kram (ein Sparbuch, welches seine Patentante angelegt hat, ein hochwertiges Fahrrad. . . . . . ).  Muss ich das auch mit angeben???
Gruß, Gerda
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Feuerwald

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Re: Post vom Familiengericht
« Antwort #1 am: 06. August 2007, 11:14:06 »

Schon sonderbar,
ab wann Vater Staat  beginnt sich um die lieben Kinder Sorgen zu machen.
Wenn die lieben Hausbank vorinsolvenzlich das Konto dicht macht und die Familie nichts zum Knabbern hat, kümmert es keinen, auch die Leutz vom Sozialamt nicht. Der BGH meinte sogar, das Aufrechnen von unpfändbaren Arbeitseinkommen wäre ganz OK.

Erst wenn man aktiv wird, den Kopf  aus der Schlinge zieht, wird der Amtsschimmel wach. Dann muss urplötzlich "geschützt" werden, und zwar das Vermögen der Kinder ausgrechnet vor den Zugriff der Eltern. Auf die Idee, das Vermögen vor dem Insolvenzverwalter zu schützen, ist leider noch keiner gekommen.

OK, der ganze Akt dient dem Schutz des Kindes, aber es ist schon albern nach einem Fahrrad zu fragen. Vielleicht noch nach der PlayStation oder dem TV ?

Was und ob Sie nun angeben sollen ich Ihnen auch nicht sagen. Wenn die wissen wollen, ob es ein Fahrrad gibt, warum nicht wissen lassen ?

Gruss
Feuerwald
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Gerda

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Re: Post vom Familiengericht
« Antwort #2 am: 06. August 2007, 18:30:36 »

Hallo Feuerwald!
Danke schön für die Antwort.  Ja, sonderbar.  So recht habe ich da noch garnicht drüber nachgedacht, aber es ist wirklich so wie Sie schreiben.  Dann werde ich mal die Carrera-Bahn und das Fahrrad mit angeben. . . . .  Schon komisch. . . .
Gruß, Gerda
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yvy

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Re: Post vom Familiengericht
« Antwort #3 am: 12. August 2007, 20:23:12 »

Hallo Gerda,
ich bin mit meinem Mann seit mitte Juni 2007 in der Verbraucherinsolvenz. Und auch wir haben Post vom zuständigen Familiengericht bekommen. Sie wollten wissen,ob mein Sohn Vermögen besitzt,an das wir als Eltern ran kommen können. Sie haben sich nach Immobilien,Und sogar Aktien erkundigt. Ich abe in dem Antwortschreiben dann angegeben das er nur ein Sparbuch bei der Oma hat,dessen Wert ich nicht kenne. Kurz drauf haben wir Post bekommen,Wir müßten den Wert des Sparbuches angeben,oder die Anschrift der Oma rausrücken damit sie diese selber anschreiben könnten. Ich dachte auch mich trifft der Schlag als ich das las.
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Gerda

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Re: Post vom Familiengericht
« Antwort #4 am: 13. August 2007, 12:40:41 »

Hallo yvy,
ich habe einfach angegeben, was mein Sohn an Mobiliar hat (Fahrrad,  Roller etc. ).  Das Sparbuch, welches meine Schwester angelegt hat, habe ich nicht erwähnt.  Ich finde es ja ganz gut, dass die Zuständigen "Sorge" für die Kinder tragen.  Nichtsdestotrotz könnten sie uns auch als Familie sehen.  Der Schritt in die Insolvenz fällt nicht immer leicht (ich z. B.  leide psychisch sehr darunter!). . . . . .
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yvy

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Re: Post vom Familiengericht
« Antwort #5 am: 13. August 2007, 19:55:19 »

Hallo Gerda,
ich versteh das gut. Die psychische Belastung ist ziemlich extrem bei so was. Geht mir nicht anders. Aber ich glaube,wenn du das Sparbuch nicht angibst,und die bekommen das raus,wird dir das vielleicht noch als Betrug ausgelegt. Die wollen nur sichergehen,das ihr nicht auf das Vermögen eures Kindes zurückgreift.
LG yvy
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