"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: post vom gericht  (Gelesen 1810 mal)

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
post vom gericht
« am: 03. Dezember 2011, 17:00:51 »

hallo,
ich habe heute post vom gericht erhalten. sie wollen hinsichtlich des stundungsantrages einen einkommensnachweis meines mannes haben.
kann mir denn jemand sagen, wie viel mein mann verdienen darf, dass dieser stundungsantrag gewährt wird?
und vielleicht weiß ja jemand, wie hoch diese gerichtskosten ca. sind.

danke im vorraus
elga
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: post vom gericht
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2011, 18:36:25 »

Es geht dem Gericht darum, festzustellen, dass Sie im Sinne der Stundung tatsächlich bedürftig sind und auch Ihr Mann die Kosten nicht für Sie auslegen kann. Da die Gerichtskosten deutlich über 1000 € liegen dürften, müsste Ihr Mann schon ein sehr hohes Einkommen haben.
Mit einem normalen Einkommen dürfte dem Stundungsantrag nichts im Wege stehen.
Sollte Ihr Mnn selbst auch ins Insolvenzverfahren gehen teilen Sie das dem Gericht mit, dann ist die Sache noch klarer.
Gespeichert
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: post vom gericht
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2011, 14:34:57 »

Danke für die schnelle antwort. phu, da bin ich aber jetzt froh. mein mann geht zwar nicht in die insolvenz, aber sein einkommen liegt mal gerade bei ca 1000 € netto.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz