Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 03. Dezember 2011, 17:00:51

Titel: post vom gericht
Beitrag von: elga am 03. Dezember 2011, 17:00:51
hallo,
ich habe heute post vom gericht erhalten. sie wollen hinsichtlich des stundungsantrages einen einkommensnachweis meines mannes haben.
kann mir denn jemand sagen, wie viel mein mann verdienen darf, dass dieser stundungsantrag gewährt wird?
und vielleicht weiß ja jemand, wie hoch diese gerichtskosten ca. sind.

danke im vorraus
elga
Titel: Re: post vom gericht
Beitrag von: Der_Alte am 03. Dezember 2011, 18:36:25
Es geht dem Gericht darum, festzustellen, dass Sie im Sinne der Stundung tatsächlich bedürftig sind und auch Ihr Mann die Kosten nicht für Sie auslegen kann. Da die Gerichtskosten deutlich über 1000 € liegen dürften, müsste Ihr Mann schon ein sehr hohes Einkommen haben.
Mit einem normalen Einkommen dürfte dem Stundungsantrag nichts im Wege stehen.
Sollte Ihr Mnn selbst auch ins Insolvenzverfahren gehen teilen Sie das dem Gericht mit, dann ist die Sache noch klarer.
Titel: Re: post vom gericht
Beitrag von: elga am 04. Dezember 2011, 14:34:57
Danke für die schnelle antwort. phu, da bin ich aber jetzt froh. mein mann geht zwar nicht in die insolvenz, aber sein einkommen liegt mal gerade bei ca 1000 € netto.