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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?  (Gelesen 3304 mal)

VerzweifelteStudentin

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Hallo Forum.

bei mir kam am 22.02.2013 folgendes Schreiben an:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxx, wohnhaft xxx wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.04.2013 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen

a.

Schlussrechnung des Treuhänders sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;

b.

Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290);

c.

und ggf. Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).

[...]

Bedeutet das, dass nur bis 08.04.2013 ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt werden darf, danach nicht mehr?

Kann ich davon ausgehen, dass keiner gestellt wurde, wenn ich bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung vom Gericht kam?

Meine Gläubiger sind ausschliesslich Banken, keine Privatpersonen. Etwas Angst habe ich schon, da ich aus gesundheitlichen Gründen mein Arbeitsverhältnis
per Aufhebungsvertrag beenden musste. Bin seit dem krank geschrieben, beziehe Krankengeld und habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt.

Muss ich den TH über den EM-Antrag informieren oder erst bei Bewilligung, sprich Änderung der Einkommensverhältnisse (Wegfall Krankengeld zugunsten Rente + Grundsicherung)?

Ein ärztliches Attest, aus dem die Notwendigkeit der Eigenkündigung, hervorgeht, habe ich dem TH zugeschickt.

Beginnt meine WVP nach dem 08.04.2013 oder wird da noch ein Extra-Termin anberaumt?

Ich bin seit Ende Januar 2010 (!!!!) im Insolvenzverfahren und so allmählich müsste doch mal die WVP kommen.

Vermögen war keines zu verwerten. Der TH hat "nur" bei Verfahrenseröffnung meine Lastschriften für Miete, Krankenkasse, Telefon etc. zurückgeholt und sich schön alle Erstattungen eingezogen.

Darf ich die Steuererstattung für 2012 behalten, wenn sie mir nach dem Schlusstermin überwiesen wird?

Danke.
« Letzte Änderung: 23. März 2013, 12:23:05 von VerzweifelteStudentin »
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Insokalle

Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #1 am: 23. März 2013, 15:58:40 »

Bedeutet das, dass nur bis 08.04.2013 ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt werden darf, danach nicht mehr?

- Jein. Bis 08.04. kann ein Versagungsantrag wegen Verstoßes gegen die Obliegenheiten des § 290 InsO gestellt werden. Nach Verfahrensaufhebung können Versagungsanträge wegen Verstoßes gegen §§ 295 ff. InsO gestellt werden.


Kann ich davon ausgehen, dass keiner gestellt wurde, wenn ich bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung vom Gericht kam?

- Nein, natürlich nicht. Die Frage können Sie auch selbst beantworten, wenn Sie mal überlegen, wenn ein Gläubiger am 08.04. einen Versagungsantrag einreicht.


Muss ich den TH über den EM-Antrag informieren oder erst bei Bewilligung, sprich Änderung der Einkommensverhältnisse (Wegfall Krankengeld zugunsten Rente + Grundsicherung)?

- ME erst bei Bewilligung aber kurze Info vorab schadet nicht.


Beginnt meine WVP nach dem 08.04.2013 oder wird da noch ein Extra-Termin anberaumt?

- Die Frage möchte ich eigentlich nicht mehr lesen. Abgesehen davon, dass es zum Basiswissen eines Insolaners gehört, wurde der Ablauf allein hier schon hundertmal beschrieben.
Schlusstermin, dann Schlussverteilung und Beschluss über die Ankündigung der RSB, dann Beschluss über die Verfahrensaufhebung = Beginn der WVP


Darf ich die Steuererstattung für 2012 behalten, wenn sie mir nach dem Schlusstermin überwiesen wird?

- Auch das wissen Sie. Sie dürfen sie behalten, wenn keine Nachtragsverteilung vorbehalten oder angeordnet wird.


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VerzweifelteStudentin

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Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #2 am: 25. März 2013, 13:45:12 »

Bedeutet das, dass nur bis 08.04.2013 ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB gestellt werden darf, danach nicht mehr?

- Jein. Bis 08.04. kann ein Versagungsantrag wegen Verstoßes gegen die Obliegenheiten des § 290 InsO gestellt werden. Nach Verfahrensaufhebung können Versagungsanträge wegen Verstoßes gegen §§ 295 ff. InsO gestellt werden.


Kann ich davon ausgehen, dass keiner gestellt wurde, wenn ich bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung vom Gericht kam?

- Nein, natürlich nicht. Die Frage können Sie auch selbst beantworten, wenn Sie mal überlegen, wenn ein Gläubiger am 08.04. einen Versagungsantrag einreicht.


Muss ich den TH über den EM-Antrag informieren oder erst bei Bewilligung, sprich Änderung der Einkommensverhältnisse (Wegfall Krankengeld zugunsten Rente + Grundsicherung)?

- ME erst bei Bewilligung aber kurze Info vorab schadet nicht.


Beginnt meine WVP nach dem 08.04.2013 oder wird da noch ein Extra-Termin anberaumt?

- Die Frage möchte ich eigentlich nicht mehr lesen. Abgesehen davon, dass es zum Basiswissen eines Insolaners gehört, wurde der Ablauf allein hier schon hundertmal beschrieben.
Schlusstermin, dann Schlussverteilung und Beschluss über die Ankündigung der RSB, dann Beschluss über die Verfahrensaufhebung = Beginn der WVP


Darf ich die Steuererstattung für 2012 behalten, wenn sie mir nach dem Schlusstermin überwiesen wird?

- Auch das wissen Sie. Sie dürfen sie behalten, wenn keine Nachtragsverteilung vorbehalten oder angeordnet wird.




Hallo,

danke für Deine Antwort.

Dann kann ich wohl zumindest darauf hoffen, dass ich dieses Jahr noch in die WVP komme.  :biggrin:

Wovon ist das abhängig, ob eine Nachtragsverteilung angeordnet wird?

LG.
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Insokalle

Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #3 am: 25. März 2013, 14:00:59 »

U.a. vom Wissen des Gerichts und des TH. Bei Steuererstattungen allerdings könnte es Atomatismen geben, d.h. dass sich ein TH diese generell vorbehalten lässt. Warten Sie die Beschlüsse ab.
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Selli

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Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #4 am: 06. April 2013, 23:45:09 »

Hallo an die, die hier Antworten schreiben,

jeder der hier Fragen stellt wird sich sicher seine Gedanken machen und hier einfach um Hilfe in diesen zu bekommen, daher kann ich solche Antworten nicht verstehen:

Darf ich die Steuererstattung für 2012 behalten, wenn sie mir nach dem Schlusstermin überwiesen wird?

- Auch das wissen Sie. Sie dürfen sie behalten, wenn keine Nachtragsverteilung vorbehalten oder angeordnet wird.   :uneinsichtig: :nono:

Daher die Bitte an alle die Antworten immer daran denken, dass man hier einfach nur Hilfe in der Eigenen Situation sucht und hier immer findet! :juchu:

Gruß
Selli
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Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

VerzweifelteStudentin

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Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #5 am: 13. April 2013, 13:07:11 »

der 08.04.2013 ist vorbei. bisher keine post vom gericht im briefkasten und kein neuer eintrag unter insolvenzbekanntmachungen.de

weiter warten und hofen.  :gruebel:
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horstkevin

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Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #6 am: 15. April 2013, 15:26:21 »

mein Schlusstermin war auch am 08.04 .
Am Freitag den 12.04 hatte ich bereits 2 Briefe im Kasten.
1 x Infos zum Ergebnis des Schlusstermin und da niemand einen Versagungsantrag gestellt hat 1 x Ankündigung RSB nach §291 Inso  :juchu:
So schnell hatte ich nicht damit gerechnet und mir ist da echt ein riesen Stein vom Herzen gefallen.
Noch etwa 4 Wochen bis zur Aufhebung des Verfahrens und dann bin ich endlich in der WVP.  :juchu:
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du die beiden Schreiben auch bald im Kasten hast!
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VerzweifelteStudentin

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Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #7 am: 17. April 2013, 13:49:39 »

mein Schlusstermin war auch am 08.04 .
Am Freitag den 12.04 hatte ich bereits 2 Briefe im Kasten.
1 x Infos zum Ergebnis des Schlusstermin und da niemand einen Versagungsantrag gestellt hat 1 x Ankündigung RSB nach §291 Inso  :juchu:
So schnell hatte ich nicht damit gerechnet und mir ist da echt ein riesen Stein vom Herzen gefallen.
Noch etwa 4 Wochen bis zur Aufhebung des Verfahrens und dann bin ich endlich in der WVP.  :juchu:
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du die beiden Schreiben auch bald im Kasten hast!

Hi,

ja. diese Briefe habe ich heute auch bekommen. Bei mir steht allerdings nichts davon, wie lange es noch bis zur Aufhebung des Verfahrens dauert.

Steht das bei Dir?

LG.
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horstkevin

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Re: Post vom Gericht: Was bedeutet das konkret für mich und meine Inso?
« Antwort #8 am: 17. April 2013, 14:35:41 »

Hi,

nein, das steht bei mir auch nicht.
Eine Nachfrage bei Gericht hat ergeben, dass das hier normal nach etwa 4 Wochen geschieht.
Ob das einen rechtlichen Grund hat, sprich irgendwelche einzuhaltenden Fristen, oder einfach die Bearbeitungsdauer ist habe ich leider versäumt zu fragen.
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horstkevin

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sodele, heute sehe ich online den Bescheid zur Aufhebung des Verfahrens, womit ich dann wohl offiziell in der WVP bin.
Der erste Teil ist somit nach fast genau 2 Jahren geschafft  :juchu:
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