Hallo,
folgendes wurde mir vom Gericht zugestellt:
- Abschrift -
Amtsgericht XXXX Insolvenzgericht
XXXXXXXXXX
XXXX,den 26.03.2012
Niederschrift
über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren
In dem lnsolvenzverfahren über das Vermögen
des XXXXXXXXX
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt XXXXXXXXXXX
Treuhänder: Rechtsanwalt XXXXXXXXXXX
ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren ( 177 lnsO) angeordnet worden.
Es wird festgestellt, dass der Termin ordnungsgemäss bekannt gemacht wurde.
Das Prüfungsergebnis des Treuhänders nebst den eingereichten Anmeldeunterlagen sowie die zugehörigen Urkunden liegen fristgerecht zur Einsicht durch die Beteiligten aus.
Der Treuhänder hat mitgeteilt, dass keine Forderungen aus unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet wurden.
Die Geschäftsstelle hat die Akten zum Prüfungsstichtag 09.02.2012 vorgelegt. Es wurden keine weiteren Eingänge betreffend die Forderungsprüfung der Forderungen Rang 0 lfd. Nr. 1 bis 7 festgestellt.
Das Ergebnis der Prüfung wurde unter dem heutigen Datum in die Tabelle eingetragen.
Dem Treuhänder wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
gez. XXXXXXXXXX
Wie geht es jetzt weiter?
Wer muss als nächstes tätig werden?
Nähert sich die WVP?
Schonmal Danke für Antworten.