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Autor Thema: Post vom TH  (Gelesen 2224 mal)

zamorra

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Post vom TH
« am: 08. August 2013, 18:45:52 »

Eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren

Hallo,
Ich habe Heute Post vom TH bekommen. Er will mich in der kommenden Woche besuchen und soll ihn deshalb für einen Termin anrufen was auch geschehen ist.

In seinem Schreiben stand u.a.

...der Besprechungstermin sollte aus Zweckmäßigkeitsgründen in ihrer Wohnung stattfinden. Bei diesen Termin möchte ich mir einen abschließenden Überblick ihrer Vermögensverhältnisse verschaffen.....

… sollten sie ein Bankkonto unterhalten, wird die Bank dies unmittelbar nach Kenntnis der Inso sperren lassen und wenn kein P Konto vorhanden ist, das Restliche Guthaben am Monatsende auskehren....Sie haben aber noch Zeit, ein P Konto zu beantragen.....

Jetzt meine beiden Fragen:

Zum ersten Abschnitt:
was meint der TH damit. Will er in unsere Schränke sehen und rausfinden, ob etwas pfändbares vorhanden ist? Ein pfändbares Einkommen ist in den gesamten 6 Jahren nicht vorhanden ( Rente unter 1.350 € bei eine unterhaltspflichtige Person. (Ehefrau)

Zum zweiten Abschnitt:
die Schuldnerberatung hatte mir seinerzeit gesagt, dass ich eigentlich kein P Konto brauche, da in  den gesamten 6 Jahren kein pfändbares Einkommen erzielt wird.
Sperrt die Bank tatsächlich das Geld und bekommt das denn der TH?

Zur Zeit habe ich ein Online Girokonto bei der Sparkasse (Gebühren nur 2,50 €. (wurde mir von der Schuldnerberatung empfohlen)

Danke
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Der_Alte

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Re: Post vom TH
« Antwort #1 am: 08. August 2013, 19:06:58 »

zu 1: wohl eher nicht, sondern er wird sich einen Überblick über die Wohnsituation verschaffen wollen. Üblicherweise kann man an der Einrichtung und vorhandenen Haushaltsgeräten wie Fernseher etc. gut einschätzen, ob Vermögenswerte vorhanden sind.

zu 2: es scheint so, dass Ihr Treuhänder das Konto nicht freigibt. Beantragen Sie also die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto und lassen Sie sich den entsprechenden Freibetrag von der Schuldnerberatung bescheinigen. Das P-Konto sollte keine zusätzlichen Kosten verursachen.
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zamorra

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Re: Post vom TH
« Antwort #2 am: 08. August 2013, 19:26:51 »

Danke für die schnelle Antwort.

Der Beschluss zur Eröffnung  war vom  27.07.13.
Mein Konto ist (noch) nicht gesperrt. Ich habe heute noch Geld überwiesen.

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zamorra

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Re: Post vom TH
« Antwort #3 am: 08. August 2013, 19:58:44 »

zu 1: wohl eher nicht, sondern er wird sich einen Überblick über die Wohnsituation verschaffen wollen. Üblicherweise kann man an der Einrichtung und vorhandenen Haushaltsgeräten wie Fernseher etc. gut einschätzen, ob Vermögenswerte vorhanden sind.


dürfte er das denn wenn er wollte?

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eidechse

Re: Post vom TH
« Antwort #4 am: 09. August 2013, 16:29:08 »

Auch wenn das Konto noch nicht gesperrt ist, würde ich schnell handeln und ein P-Konto anlegen bzw. das Konto umwandeln. Das Problem ist nämlich, dass seit dem 01.01.2012 Kontopfändungsschutz nur noch durch das P-Konto gewährt wird. Die entsprechende Pfändungsschutzvorschrift, nämlich § 850k ZPO, ist auch im Insolvenzverfahren anwendbar über § 36 Abs. 1 InsO. Wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Insolvenzeröffnung ein P-Konto-Antrag gestellt wird, dann ist sämtliches Guthaben weg. Im Prinzip müsste die Bank sämtliches Guthaben auskehren, dass zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung vorhanden war bzw. später dort eingegangen ist. Das Konto wird dann gelöscht, weil der entsprechende Girovertrag gem. §§ 115, 116 InsO erloschen ist.

Offensichtlich hat es sich bei den Schuldnerberatungen nicht herumgesprochen, dass sich die Stimmen mehren, die sagen dass der IV/TH normale Girokonten gar nicht mehr frei geben darf, weil er dann Insolvenzmasse aus der Hand gibt und sich schadenersatzpflichtig gegenüber den Gläubigern macht. Die meisten IV/TH geben daher nach meiner Erfahrung Konten nicht mehr frei.
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zamorra

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Re: Post vom TH
« Antwort #5 am: 09. August 2013, 22:50:51 »

Danke,

dann war wohl die Info der Beratungsstelle überholt.

Meine Rente wird in der gesamten Laufzeit (6 Jahre) unterhalb der Pfändungsgrenze bleiben. Eine Kontopfändung liegt nicht vor und es wird auch keine kommen. Das war wohl der Grund anzunehmen, dass ein P Konto nicht notwendig ist.

Werde Montag für einen kurzfristigen Termin bei der Sparkasse nachfragen, damit ich mein Konto umwandeln kann.

Mein TH kommt ja Mittwoch zu mir.

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