Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kiko76 am 22. März 2009, 13:19:35

Titel: Post vom Th
Beitrag von: kiko76 am 22. März 2009, 13:19:35
Hallo an alle,

habe Post vom th bekommen und sehe in einer Sache nicht durch.Deshalb wende ich mich an euch und hoffe ihr konnt mir helfen.
Mein Verfahren ist am 09/07 eröffnet worden und 03/09 aufgehoben worden.
Nun kam getsern ein Brief vom Th wo er mich über meine Oliegenheiten aufklärt, ist für mich auch klar.

Deweiteren  schrieb er folgendes.
Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass Einkommenssteuererstattungen gemäß BGH vom 12.01.2006 bis zum Tag der Aufhebung zur Insolvenzmasse gehören und bitte um Übersendung der Steuerbescheide bis zum Jahr 2009 und Mitteilung , ob und wann Sie die Steuererklärung bis zum Jahr 2009 eingereicht haben oder einreichen werden.

So nun ist es bei mir so das ich seit 1999 keine Steuererklärung mehr gemacht habe, da ich nichts abzusetzen habe und die Dame vom Steuerverein meinte wir lassen es sein, kommt nichts raus.
Jetzt ist meine Frage-Muss ich jetzt noch eine Steuererklärung für 2007 und 2008 machen, bin ich verpflichtet dazu dieses jetzt zu tun???
Im Beschluss vom Gericht ist in der Sache die Nachtragsverteilung angeordnet worden.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lg Kiko7600
Titel: Re: Post vom Th
Beitrag von: paps am 22. März 2009, 15:24:05
Die Erklärung 07 und 08 wären Sache des Th gewesen.
Teilen Sie dem Gericht Ihre Situation mit, stellen sie Ihre Bereitschaft dar, dem Th die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn er die Erklärung dennoch erstellen möchte.
2009 können Sie ja dan bis Mai 10 machen.

EV kann ihnen ja der Steuerverein bestätigen, dass keine Rückzahlungen erfolgen werden.
Titel: Re: Post vom Th
Beitrag von: ThoFa am 22. März 2009, 16:34:21
Hallo,

mit Aufhebung des Verfahrens gehen sie steuerlichen Pflichten wieder auf den Schuldner über, es spielt keine Rolle, ob der IV/TH vorher seinen Pflichten nachgekommen ist oder nicht.

Ob man nun für 2007 und 2008 eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht, ergibt sich nicht aus der Insolvenzordnung, sondern aus dem Einkommensteuergesetzen.

Dazu bitte schauen in §§ 25,46 EStG und §56 EStDV (www.gesetzeiminternet.de)

Kurz gefasst steht dort drin, dass man grundsätzlich zur Steuererklärung verpflichtet ist (§25 EStG), es sei denn man hat als Lediger nicht mehr als 7.664,00 € bzw. als Ehepaar nicht mehr als 15.329,00 € verdient (§56 EStDV). Davon gibt es allerdings auch Ausnahmen, die im § 46 ESTG zu finden sind http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

MfG

ThoFa