Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lilarosablau am 04. Juli 2011, 16:57:24

Titel: Post von den Gläubigern
Beitrag von: lilarosablau am 04. Juli 2011, 16:57:24
Hallo,
ich war vor einigen Wochen beim Anwalt, weil wohl eine PI ins Haus steht. Er schrieb nun alle Gläubiger an mit der Bitte um eine Forderungsaufstellung. Nun bekomme ich ständig Post von den Gläubigern, obwohl diese ja nun wissen müssten, dass ich anwaltlich vertreten werde. Teilweise haben die Gläubiger wohl noch eine Inkassofirma eingeschaltet, nachdem der Anwalt ihnen geschrieben hat. Und da stehen dann nun die ganzen Sprüche: "Zahlen Sie sofort, sonst ist alles aus!" (oder so ähnlich). Mich macht das irgendwie nervös und ich verstehe nicht, dass das nicht alles seinen Gang gehen kann. Ich darf ihnen doch sowieso nichts zahlen - warum lassen sie einen dann nicht in Ruhe? Ich kann ja nun auch nicht täglich den Anwalt anrufen, um ihn zu fragen, was ich mit den ganzen Briefen tun soll - deshalb frage ich hier  :neutral:

Kann man so was getrost belächeln oder was tut man mit der Post?
Titel: Re: Post von den Gläubigern
Beitrag von: Insoman am 04. Juli 2011, 17:07:11
Wenn Sie sich für eine Inso-Antragstellung entschieden haben, sollten Sie lediglich darauf achten, ob sich Gläubiger melden, die Ihr Anwalt noch nicht auf seiner Liste hat.
Ansonsten müssen Sie damit leben, dass Sie bis zur Eröffnung weiterhin Post erhalten.
Immerhin müssen einige Gläubiger damit rechnen, dass Sie nicht "Ernst" machen.
Manche Forderungen werden evtl. sogar noch im Vorfeld "tituliert" (Vollstreckungsbescheid), damit sie später anstandslos in die Insolvenztabelle übernommen werden können.
Sie sollten darauf achten, dass zeitnah mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch begonnen wird.
Wenn Ihr Anwalt auf Zack ist, müssten in 6-8 Wochen die Voraussetzungen zur Antragstellung gegeben sein..
Viel Glück!
Titel: Re: Post von den Gläubigern
Beitrag von: lilarosablau am 04. Juli 2011, 17:10:34
Manche Forderungen werden evtl. sogar noch im Vorfeld "tituliert" (Vollstreckungsbescheid), damit sie später anstandslos in die Insolvenztabelle übernommen werden können.

Das verstehe ich nicht  :dntknw:

Was ist denn die "Insolvenztabelle"? Oder anders gesagt: Bei mir ist sowieso nichts zu holen; ich weiß, dass ich den Gläubigern allerlei schulde, aber ob die Forderungen tituliert sind oder nicht, ist doch egal, oder?

Titel: Re: Post von den Gläubigern
Beitrag von: Der_Alte am 04. Juli 2011, 17:57:24
Es ist, wenn man die Insolvenz beantragt hat, für den Schuldner völlig egal, ob die Gläubiger einen Titel haben oder nicht.

Die Insolvenztabelle ist die Aufstellung, welche Forderungen von welchem Gläubiger angemeldet worden sind. Nur diejenigen, die bis zum Schlusstermin darin aufgeführt sind, nehmen an einer möglichen Verteilung im Insolvenzverfahren teil.

Die Restschuldbefreiung gilt später natürlich allen Gläubigern (mit Ausnahme vbuH) gegenüber.