Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer1411 am 29. April 2008, 07:11:30

Titel: Postsperre
Beitrag von: rainer1411 am 29. April 2008, 07:11:30
Guten Morgen zusammen

In meinem, seit 11/07, eröffneten IN Verfahren hat der IV bislang noch keinen Gebrauch davon gemacht, eine Postsperre zu veranlassen. Ich weiß, er kann, aber er muss nicht.

Nun ist eine Postsperre einerseits, als nachvollziehbares Mittel zum Gläubigerschutz anzusehen, andererseits wird hierbei zwangsweise vom IV auch in Dinge hineingeschnüffelt, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben.

Wie ist es euch ergangen? Aus einer Antwortenvielfalt lässt sich vielleicht herauskristallisieren, ob man mit einer Postsperre zu jedem Zeitpunkt, auch in der WVP, noch zu rechnen hat, auch ohne, dass man dem IV einen Grund hierzu geliefert hätte.

Ich würde mich auf möglichst viele Antworten freuen.
Titel: Re: Postsperre
Beitrag von: ThoFa am 29. April 2008, 07:54:32
Hallo,

bei der Postsperre handelt e sich um eine Einschränkung von Grundrechten, dementsprechend selten wird Sie bei Insolvenzen natürlicher Personen eingesetzt. Eigentlich nur dann, wenn der Schuldner sich absolut unkooperativ verhält.

Bei GmbHs kann es schonmal öferts vorkommen, oft auch um den Ablauf zu vereinfachen.

Von unseren Klienten hatte noch nie einer eine Postsperre. Über den Weg gelaufen ist uns diese erst einmal, den Klienten hatten wir während des laufenden Verfahrens übernommen.

MfG

ThoFa 
Titel: Re: Postsperre
Beitrag von: rainer1411 am 29. April 2008, 08:46:55
Danke Thofa

das hört sich beruhigend an.

MfG

rainer
Titel: Re: Postsperre
Beitrag von: Amrod am 29. April 2008, 16:48:47
Kaum ein TH wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Und wenn dann fast ausschließlich inm Regelinsolvenzverfahren von Firmen und Unternehmern. Privat ist das eher unwahrscheinlich würd ich meinen. Diese Postsperre ist nämlich tatsächlich ein sehr rabiater Eingriff in die Privastsphäre und bedarf soweit ich weiß sogar einer extra gerichtliche Genehmigung. Für eine solche wiederum müssten dann wohl wirklich nachvollziehbare Gründe vorliegen. Ein zu erwartendes Fehlverhalten usw...

Soweit ich weiß, schließt diese Postsperre "offensichtliche" und als solche erkennbare Privatpost alletrdings aus. Möchte meine Hand dafür nicht ins Feuer legen, hab aber sowas in der Art mal gehört.

Also ich würd mir da einfach keine Platte machen.

LG Amrod