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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Praktikum für eine Ausbildung in der Insolvenz??????  (Gelesen 2549 mal)

Charon_Shiva

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Praktikum für eine Ausbildung in der Insolvenz??????
« am: 02. September 2007, 13:30:51 »

Hallo!!!

Wie schon erzählt bin ich jetzt seit ca.  2 Monaten in der Insolvenz. . .


Ein bissl zu mir. . . .

Bin 27 Jahre alt und habe die Letzten 10 Jahre in Fabriken gearbeitet und mir reicht es!!!

Habe nun eine Chance auf eine Ausbildung, (wäre meine erste) zur Altenpflegerin allerdings muß ich erst ein einjähriges Praktikum absolvieren, das ich jetzt am Montag 03. 09. 07 beginne und weniger Geld verdine als davor.  Davor 1000 Euro ab dann ca. 700 Euro.


Meine Fragen:

Ist das O. k oder bekomme ich Probleme???
Laut Leuten heißt es das wenn man sich Beruflich verbessert (Was in diesem Fall ja so wäre) es kein Problem wäre???
Wird das Altenheim von meiner Insolvenz erfahren und kann ich dann die Chance verlieren???

Fragen über Fragen!!!

Wer kann helfen???

Danke im vorraus!!!

Gruß

 
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ThoFa

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Re: Praktikum für eine Ausbildung in der Insolvenz??????
« Antwort #1 am: 02. September 2007, 13:43:21 »

Hallo,

wer oder was sind denn Leute ?

Familienstand ? Kinder ?

MfG


ThoFa
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Charon_Shiva

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Re: Praktikum für eine Ausbildung in der Insolvenz??????
« Antwort #2 am: 02. September 2007, 13:53:01 »

Hallo!!

Leute sind, Freunde,  Bekannte und ein Anwalt!

Bin Ledig ohne Kinder.

Was meinst du schlecht????

Gruß
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ThoFa

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Re: Praktikum für eine Ausbildung in der Insolvenz??????
« Antwort #3 am: 02. September 2007, 14:17:45 »

Hallo,

Sie sollten nicht - zumindestens was die Insolvenz angeht - auf Freunde, bekannte oder gar auf Rechtsanwälte hören.  :wink:

Mit einem Wechsel schaden Sie zunächst mal der Masse. Im Moment ist bei 1.000,00 € netto mtl. 10,40 € pfändbar. Gehen wir mal on folgenden Szenario aus:

1 Jahr Praktikum =  124,80 € "Gläubigerschaden"
3 Jahre Ausbildung = 374,40 € "Gläubigerschaden"

Wobei ich bei o.g. Rechnung davon ausgehe, dass Sie innerhalb der Ausbildung auch keine pfändbare Beträge erwirtschaften werden.

Dann haben wir noch max. 1 Jahr und 10 Monate, in denen Sie den "angerichteten Schaden" aufgrund einer Ausbildung und der damit verbundenen besseren Verdienstmöglichkeit wieder ausgleichen können.

Gemäß § 295 InsO haben Sie eine angemessene Beschäftigung auszuüben. Im weiteren Sinne bedeutet dies auch, dass Sie keine Beschäftigung zugunsten einer schlechter bezahlten Anstellung aufgeben dürfen. Was dabei aber oft nicht beachtet wird ist, dass diese Regelung erst ab Ende der Insolvenz, also in der so genannten WVP gilt. In Ihrer jetzigen Situation (also im eröffneten Verfahren), halte ich die Aufgabe der Beschäftigung zugunsten einer Ausbildung für machbar.
Sollte ein Gläubiger deswegen während Ihres laufenden Verfahren einen Antrag auf Versagung der RSB stellen, kostet das ein müdes Lächeln, diesen wieder auszuhebeln.

Aber als gut beratener Gläubiger, wäre es durchaus möglich einen Antrag während der WVP zu stellen, schließlich ist es nicht zumutbar für den Gläubiger Ihnen die Ausbildung "zu finanzieren". Mit dieser Gefahr werden Sie leben müssen. Mit einer guten Begründung bekommt man aber auch diesen Antrag aus der Welt.

Wenn ich für mich entscheiden müsste, würde ich die Gefahr in Kauf nehmen und die Ausbildung machen.

Das Altersheim wird von Ihrer Inso erfahren, sobald der IV (TH) die Abtretungserklärung vorlegen wird. Daher halte ich es immer für besser, wenn man selber davon erzählt. Ein Hinderungsgrund für eine Einstellung ist das nicht.

MfG

ThoFa

P.S.: Sie sehen, solche Sachen sind nicht immer ganz so einfach zu beantworten schon gar nicht so lapidar mit "kein Problem".  :whistle:
   
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Feuerwald

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Re: Praktikum für eine Ausbildung in der Insolvenz??????
« Antwort #4 am: 02. September 2007, 14:37:10 »


Davor 1000 Euro ab dann ca. 700 Euro und nach einem Jahr Praktikum ? Prognose für die kommenden Jahre ?

Das ist immer eine Frage der Argumente (Pro und Kontra), ein ja oder nein gibt es hier nicht, nur ein Abwägen. 

Schuldnerinteresse: Eine möglichst hohe Befriedigung der Insolvenzgläubiger
Gläubigerinteresse: Dito
Derzeit: Pfändbar 10,40 Euro gem. Tabelle (ob 850a ZPO den Pfändungsbetrag  minder, müsste man noch prüfen)
Problem: Ihre Chancen als ungelernter Fabrikarbeiter auf besseren Verdienst sind gering. Zudem hohes Jobrisiko.
Lösung: (Erst-)Ausbildung und bessere Berufs- und Einkommenschancen. 

Durch die Erstausbildung sind Ihre Chancen auf bessere Entlohnung in Zukunft gegeben und somit auch die Chancen für die Gläubiger, mehr Befriedigung zu erhalten, als derzeit möglich. Von 1.000 Euro Netto hätten Sie gem. Tabelle 10,40 Euro abführen müssen.  Ggf. noch anteilig das Weihnachtsgeld (?).

Sie könnten, um auch noch den letzten Zweifel auszuräumen, aus eigener Tasche diese 10,40 Euro in die Insolvenzmasse entrichten. Dann entgeht den Gläubigern, der Gerichtskasse und dem TH nichts.

In jedem Fall müssen Sie den Wechsel der Beschäftigungsstelle dem TH und Gericht mitteilen und vielleicht sollten Sie den Wechsel begründen: Optimale Gläubigerbefriedigung im weiteren Verlauf des RSB-Verfahrens.  Vielleicht lässt der TH mit sich reden und versichtet auf die Offenlegung der Abtretung bzw. das Ausbringen einer Lohnpfändung, da ja ohnehin nichts pfändbar ist.

Gruss
Feuerwald


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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Charon_Shiva

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Re: Praktikum für eine Ausbildung in der Insolvenz??????
« Antwort #5 am: 02. September 2007, 21:32:20 »

Vielen Herzlichen Dank für die Antworten!!!!

Werde das Morgen mit meiner Treuhändlerin besprechen. . . . .

Großes Lob an die Moderatoren die zügig und ehrlich Antworten!!!!

Danke!!!
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