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Autor Thema: Kontoauszüge des Treuhänderkontos  (Gelesen 1799 mal)

hilberta

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Kontoauszüge des Treuhänderkontos
« am: 30. August 2011, 17:04:28 »

Hallo.
Mal eine kurze Frage:
Mein gepfändetes Geld landet ja auf einem Treuhänderkonto, das mit dem Namen des Treuhänders und mit meinem Namen bei der Volksbank angelegt wurde. Das weiß ich daher, weil ich mein Fahrzeug mit Raten "freikaufen" musste, um es zu behalten. Daher ist dort meines erachtens ein nettes Sümmchen zusammen.
Da ich gut verdiene, ist bei mir auch viel zu pfänden, zusätzlich sind auf dem Konto noch andere Summen aufgelaufen, wie Steuerrückzahlung, etc.
Kann ich jetzt zur Volksbank gehen und mir mal die Kontoauszüge ansehen?? Ich möchte nämlich mal wissen, was so in zwei Jahren dort aufgelaufen ist. Da ich von meinem TH nichts höre oder sehen, möchte ich auch keine schlafenden Hunde wecken.
Ich bin seit August 2009 in der Inso, von WVP noch keine Spur, d. h. noch nichts gehört.
Danke für Eure Antworten.
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Der_Alte

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Re: Kontoauszüge des Treuhänderkontos
« Antwort #1 am: 30. August 2011, 17:10:06 »

Das dürfte wohl nichts werden, denn es ist ein Treuhänderkonto. Verfügungsberechtigt ist ausschließlich der Treuhänder, auf dessen Namen das Konto auch eingerichtet ist. Der Name des Schuldners ist dabei nur Unterscheidungsmerkmal.

Welche Summe sich dort angesammelt hat und wie damit verfahren wird muss der TH dem Insolvenzgericht berichten. Ein Einblick in die Insolvenzakte gibt Aufschluss. Dieser Einblick steht dem Schuldner jederzeit zu.
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hilberta

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Re: Kontoauszüge des Treuhänderkontos
« Antwort #2 am: 30. August 2011, 17:12:16 »

Danke für die Antwort.
D.h. ich müsste mich an das Inso-Gericht wenden, denn mit dem TH möchte ich so wenig wie möglich zu tun haben. Er ist ein ziemlicher Miesepeter und meldet sich gar nicht bei mir.
Dann wende ich mich ans Gericht. Danke !!!!
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Der_Alte

  • Gast
Re: Kontoauszüge des Treuhänderkontos
« Antwort #3 am: 30. August 2011, 17:14:14 »

Der TH ist auch nicht für Dich da, egal ob Miesepeter oder nicht.
Zuständig ist in allen Angelegenheiten, auch wenn man sich mit dem Miesepeter auseinandersetzen muss, das Gericht.
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