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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern  (Gelesen 4887 mal)

francis

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Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« am: 29. Juni 2009, 18:15:19 »

Hi!

Ich möchte den Betreibern dieses nützlichen Forums vorab meine Anerkennung aussprechen und Euch, falls möglich, um Beantwortung meiner Fragen bitten:

Ich besitze Schulden iHv 19.000 € aus Ratenkrediten bei zwei Gläubigerbanken, erhalte 900 € ALG I, was dann in etwa auch das sein wird, was ich während einer geplanten Umschulung die nächsten 2 Jahre erhalten werde.
Ich habe mich, bevor ich mit irgendeiner Keditrate in Verzug gekommen war, in die Obhut eines Insolvenzanwalts begeben, der mir klar zu einer Verbraucherinsolvenz geraten hat.
Mit Hilfe seiner Empfehlung habe ich dann auch eine neue Bank gefunden, bei der ich problemlos ein neues Girokonto eröffnen konnte; dieser Bank habe ich mich direkt als künftiger Privatinsolvenzfall vorgestellt.

Der Status der anwaltlichen Insolvenzvorbereitung ist, dass wir auf den 2. Brief der Gläubiger (Zustimmung/Ablehnung des in meinem Fall flexiblen, außergerichtlichen Nullsummen-Schuldenbereinigungsplans) warten.

1. Ich habe eine allgemeine Höllenangst zu irgendeinem Zeitpunkt von einer woher auch immer veranlassten Kontosperrung überrascht zu werden und lese ja auch hier von den vielen Fällen, in denen das geschieht.
Ist eine zeitweise Kontosperrung, zB durch den Treuhänder, der Regelfall, welchem Zweck dient eine solche überhaupt, und kann ich irgendwas präventiv dagegen tun?

2. Ich habe von so manchem hier Bedenkliches über das Verhalten der Treuhänder im allgemeinen gehört. Da ich ziemlich sensibel bin und ich mich darauf einstellen möchte, würde ich gernwissen, ob ein unfreundlicher Umgangston eher der Regelfall ist und ob ihr mir irgendwelche allgemeinen Tipps für die Kommunikation mit diesen geben könnt?

Ich bedanke mich im voraus!

Francis
« Letzte Änderung: 29. Juni 2009, 18:18:56 von francis »
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rookie

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #1 am: 29. Juni 2009, 18:31:15 »

Hi,

die Kontosperrung kommt von den Banken selbst....über die SCHUFA....
Überrascht kannst Du nur nicht werden wenn Du bei einer Bank bist die nicht an der SCHUFA hängt....so wie ich mittlerweile......... :coffee:

Die Banken haben die SCHUFA-Abfragen automatisiert und die Sperrung kommt ebenso automatisiert....die Banken machen das aus Haftungsgründen....

Also schon im Vorfeld etwas absichern.....( anderes Konto ..andere Bank ).man weiss ja was kommt

Der TH gibt das Konto i.d.R. aber schnell wieder frei........wohlgemerkt in der Regel....diese werden wiederum bekanntlicherweise in der Ausnahme bestätigt.


Th`s sind verschieden...die Einen sind ganz ok...andere wiederum lassen es schon raushängen das es die ankotzt wenn man seine Miesen über die Inso los werden will...... ausserdem verdienen sie an Kleinverfahren nichts. Das hebt die Stimmung auch nicht gerade

Aber keine Panik...die kochen auch nur mit Wasser ....wir haben das auch gepackt  :thumbup: :thumbup: :thumbup:
« Letzte Änderung: 29. Juni 2009, 18:59:24 von rookie »
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francis

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #2 am: 29. Juni 2009, 18:47:04 »

Danke für Deinen Zuspruch, rookie.

Das hiesse für mich, der ich bis auf weiteres bei der neuen Bank bleiben will, daß ich die vorsichtshalber nochmal darauf hinweise, dass in der nahen Zukunft eine solche automatisierte Schufa-Negativmeldung zu erwarten ist, und dass diese bitte (wie oft werd ich noch bitten müssen...)  ignoriert werden möge.

LG,
Francis
« Letzte Änderung: 29. Juni 2009, 18:53:27 von francis »
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rookie

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #3 am: 29. Juni 2009, 18:55:26 »

Die Sperre kommt ca. 1 Woche nach Insolvenzeröffnung.....mehr oder weniger...

Die brauchst Du nicht darauf hinweisen....Banken unterhalten mit der SCHFA einen Datenaustausch...mit Hilfe bestimmter Software.....und der Zentralrechner  sperrt das Konto beim Insolvenzeintrag....so einfach ist das

Ausser....die Bank kommuniziert nicht mit Derselbigen...( gibts es ).....dann gibts auch keine Sperre....weil die Bank nichts davon weiss....woher auch....

Und schon lebt es sich lockerer :smoke:
« Letzte Änderung: 29. Juni 2009, 18:57:54 von rookie »
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francis

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #4 am: 29. Juni 2009, 18:58:06 »

Der Groschen ist jetzt gefallen!

Nochmals danke!
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rookie

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #5 am: 29. Juni 2009, 19:00:50 »

Keine Ursache  :hi:
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Leopold Bloom

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Re: Ich hab die Schufa-Klausel nicht unterschrieben. Ändert das was?
« Antwort #6 am: 29. Juni 2009, 21:16:32 »

Die brauchst Du nicht darauf hinweisen....Banken unterhalten mit der SCHFA einen Datenaustausch...mit Hilfe bestimmter Software.....und der Zentralrechner  sperrt das Konto beim Insolvenzeintrag....so einfach ist das

Ausser....die Bank kommuniziert nicht mit Derselbigen...( gibts es ).....dann gibts auch keine Sperre....weil die Bank nichts davon weiss....woher auch....

Mit der Folge, dass die mir eine Lastschrift zurückgene wegen Kontoüberziehung von 2 Euro, während gleichzeitig ein V-Scheck in der Pipeleine hängt.
Aber egal, habe ich eben die 8 € Rücklastschrtiftgebühr bezahlt.

Würde die Bank trotzdem die Schufameldung erhalten?

Gruß Leopold Bloom
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rookie

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #7 am: 30. Juni 2009, 14:22:52 »

99% der deutschen Banken und u.a. auch Gerichte sind an die Schufa angeschlosssen.....Die Banken e holen sich diese Schufaauskunft turnusmässig jeden Monat ein bis zweimal.........zur Bonitätsprüfung der Kunden.

Schufaleichen wird dann halt bei Inso das Konto dicht gemacht. Automatisch.Einfach so.... :hi:
« Letzte Änderung: 30. Juni 2009, 16:20:05 von rookie »
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Florentino_Perez

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #8 am: 30. Juni 2009, 19:14:24 »

Hi!

Ich möchte den Betreibern dieses nützlichen Forums vorab meine Anerkennung aussprechen und Euch, falls möglich, um Beantwortung meiner Fragen bitten:

Ich besitze Schulden iHv 19.000 € aus Ratenkrediten bei zwei Gläubigerbanken, erhalte 900 € ALG I, was dann in etwa auch das sein wird, was ich während einer geplanten Umschulung die nächsten 2 Jahre erhalten werde.
Ich habe mich, bevor ich mit irgendeiner Keditrate in Verzug gekommen war, in die Obhut eines Insolvenzanwalts begeben, der mir klar zu einer Verbraucherinsolvenz geraten hat.
Mit Hilfe seiner Empfehlung habe ich dann auch eine neue Bank gefunden, bei der ich problemlos ein neues Girokonto eröffnen konnte; dieser Bank habe ich mich direkt als künftiger Privatinsolvenzfall vorgestellt.

Der Status der anwaltlichen Insolvenzvorbereitung ist, dass wir auf den 2. Brief der Gläubiger (Zustimmung/Ablehnung des in meinem Fall flexiblen, außergerichtlichen Nullsummen-Schuldenbereinigungsplans) warten.

1. Ich habe eine allgemeine Höllenangst zu irgendeinem Zeitpunkt von einer woher auch immer veranlassten Kontosperrung überrascht zu werden und lese ja auch hier von den vielen Fällen, in denen das geschieht.
Ist eine zeitweise Kontosperrung, zB durch den Treuhänder, der Regelfall, welchem Zweck dient eine solche überhaupt, und kann ich irgendwas präventiv dagegen tun?

2. Ich habe von so manchem hier Bedenkliches über das Verhalten der Treuhänder im allgemeinen gehört. Da ich ziemlich sensibel bin und ich mich darauf einstellen möchte, würde ich gernwissen, ob ein unfreundlicher Umgangston eher der Regelfall ist und ob ihr mir irgendwelche allgemeinen Tipps für die Kommunikation mit diesen geben könnt?

Ich bedanke mich im voraus!

Francis

1. Kontosperrung: deshalb sollte man vor Insolvenzeröffnung mehrere Konten haben und gerade das im Antrag angeben, auf das man am ehesten verzichten kann. Mein Anwalt hat mir gesagt, ich soll das Konto angeben, wo ich eben nicht ALG drauf bekomme. Es sei einfach eine juristische Formalie, daß das angegebene Konto zunächst gesperrt und durch den TH später freigeschaltet wird. Daher kann man neben dem angegebenen Konto noch mehrere 100 haben.

2. tja, wenn der TH dich nicht mag, kannst du einen Antrag beim Amtsgericht stellen, daß man dir einen anderen TH zuweist. Mein Anwalt sagte mir, daß das durchaus möglich ist.
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teute

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #9 am: 01. Juli 2009, 08:14:21 »

hallo.
die konosperrung läuft über die Schufa.
die geben der Bank nachricht das man in der Pi ist.
die bank speert dann das konto aus rechtlicher sicht.
kann der treuhänder nur wieder freigeben.
so stand es jedenalls in meinen brief von der db
teute
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makro

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #10 am: 01. Juli 2009, 09:12:40 »

Ich hatte da wohl etwas mehr Glück. Ein rein privates Konto hatte ich schon lange nicht mehr, da wäre sowieso nix drauf gewesen. Alle Geldgeschäfte liefen mehr oder weniger über die Geschäftskonten. Als die Insolvenz absehbar war bin ich zu einer Sparkasse bei der ich bisher keinerlei Konten hatte und habe dort ein neues eröffnet, aber gleich auf die bevorstehende Insolvenz hingewiesen. Ich habe extra um ein Konto auf Guthabenbasis gebeten obwohl dies eigentlich nicht nötig war. Da zu diesem Zeitpunkt (ca. 2 Wochen vor Eröffnung des Verfahrens) meine Schufa noch sauber war (im Geschäftsleben wird selten etwas an die Schufa gemeldet) ging das problemlos. Bis zum ersten Termin mit meinem IV hatte ich auch nur soviel Geld eingezahlt wie für die Kontogebühren nötig war.

Ergebins:

-keinerlei Kontensperrung
-IV wollte nur den ersten Kontoauszug sehen

Das einzige was zwischendurch mal war und daran kann man gut den Datenaustausch mit der Schufa sehen. Ein Gläubiger war so schlau in seinen Daten meine Anschrift in die des IV zu ändern da ja dort auch der Schriftverkehr hinging.

Ergebnis:

-Daten bei Schufa geändert
-gleichzeitig Daten bei der Sparkasse geändert
-alles zurückgeändert bei der Schufa
-dann hat Sparkasse wieder auf die Adresse des IV geändert
-alles zurückgeändert, seitdem hat die Schufa einen Vermerk das bei Adressänderungen bei mir etwas genauer geschaut werden soll

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rookie

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #11 am: 02. Juli 2009, 18:33:05 »

. Kontosperrung: deshalb sollte man vor Insolvenzeröffnung mehrere Konten haben und gerade das im Antrag angeben, auf das man am ehesten verzichten kann. Mein Anwalt hat mir gesagt, ich soll das Konto angeben, wo ich eben nicht ALG drauf bekomme. Es sei einfach eine juristische Formalie, daß das angegebene Konto zunächst gesperrt und durch den TH später freigeschaltet wird. Daher kann man neben dem angegebenen Konto noch mehrere 100 haben.


<<<<<<<<<< das ist Quatsch.....bei Inso sind alle Konten Dicht, egal ob das was drauf geht oder nicht....und selbst dann wenn  du 20 Konten hast.....nicht das Gericht mach den Hahn zu , sondern die Banken selbst....über die SCUFA.....
« Letzte Änderung: 02. Juli 2009, 18:34:59 von rookie »
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noelmaxim

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #12 am: 04. Juli 2009, 10:55:57 »

Hallo,

was wir wohl alle schon gemerkt haben, ist die Tatsache, dass kein Fall gleich ist. Dafür ist dieses Forum ja auch gut, denn man liest die unterschiedlichsten Erfahrungen und Vorgehensweisen.

Hier mal meine Kontoerfahrung mit einer anschließenden Frage:

Konto bei Bank, die nicht an Schufaverfahren teilnimmt, trotzdem Kontokündigung. Bei mir hat das Finanzamt die Zahlungsunfähigkeit über ein Gutachten feststellen wollen. Termin in der Kanzlei, dort musste ich mich erklären, mit all dem, was bei einem Insoantrag auch benötigt wird. U.a. die Frage nach den Konten. Ich hatte 2 und die habe ich auch angegeben, dann ging Schreiben von der Wirtschfatskanzlei an die Banken, die das Insolvenzantragsverfahren der Bank mitgeteilt hat und schon kam Kontokündigung!
Hätte ich etwa das Konto nicht angeben sollen? Ich dachte das muss man alles angeben, weil man sonst die Restschuldbefreiung wegen falscher Angaben gefährdet? Habe ich da was falsch gedeutet?

Danke für Informationen.
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Florentino_Perez

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Re: Präventivfragen zu Kontosperrung und Treuhändern
« Antwort #13 am: 04. Juli 2009, 12:06:04 »

Hi!

Ich möchte den Betreibern dieses nützlichen Forums vorab meine Anerkennung aussprechen und Euch, falls möglich, um Beantwortung meiner Fragen bitten:

Ich besitze Schulden iHv 19.000 € aus Ratenkrediten bei zwei Gläubigerbanken, erhalte 900 € ALG I, was dann in etwa auch das sein wird, was ich während einer geplanten Umschulung die nächsten 2 Jahre erhalten werde.
Ich habe mich, bevor ich mit irgendeiner Keditrate in Verzug gekommen war, in die Obhut eines Insolvenzanwalts begeben, der mir klar zu einer Verbraucherinsolvenz geraten hat.
Mit Hilfe seiner Empfehlung habe ich dann auch eine neue Bank gefunden, bei der ich problemlos ein neues Girokonto eröffnen konnte; dieser Bank habe ich mich direkt als künftiger Privatinsolvenzfall vorgestellt.

Der Status der anwaltlichen Insolvenzvorbereitung ist, dass wir auf den 2. Brief der Gläubiger (Zustimmung/Ablehnung des in meinem Fall flexiblen, außergerichtlichen Nullsummen-Schuldenbereinigungsplans) warten.

1. Ich habe eine allgemeine Höllenangst zu irgendeinem Zeitpunkt von einer woher auch immer veranlassten Kontosperrung überrascht zu werden und lese ja auch hier von den vielen Fällen, in denen das geschieht.
Ist eine zeitweise Kontosperrung, zB durch den Treuhänder, der Regelfall, welchem Zweck dient eine solche überhaupt, und kann ich irgendwas präventiv dagegen tun?

2. Ich habe von so manchem hier Bedenkliches über das Verhalten der Treuhänder im allgemeinen gehört. Da ich ziemlich sensibel bin und ich mich darauf einstellen möchte, würde ich gernwissen, ob ein unfreundlicher Umgangston eher der Regelfall ist und ob ihr mir irgendwelche allgemeinen Tipps für die Kommunikation mit diesen geben könnt?

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Francis

Halloa,

Na da haben wir was gemeinsames -> ich hab auch knapp 20.000 € Schulden, aber bei 8 Gläubigern, 1 davon Ratenkredit.

1. Kontosperrung: mir hat mein Anwalt, der meinen Antrag fürs Amtsgericht formuliert hat, gesagt, ich soll ein Konto angeben, auf das ich verzichten kann und auf das kein Hartz 4 eingeht. Ich habe dann mein Zweitkonto angegeben. Es wird vom Gericht automatisch gesperrt und der Treuhänder wird es dann freischalten. Das ganze ist nur ein juristischer Verwaltungsakt, damit ein Schuldner nicht auf die Schnelle ein Konto leerräumt (Aussage meines Anwalts, der selber die Blödsinnigkeit dieser Regelung anerkennt).

2. bei mir entsteht der Eindruck, daß je nach Bundesland der Treuhänder eher ein Mensch oder eher ein Tier ist:

=> Ich lebe in Süddeutschland und in meiner Stadt hat mir ein Anwalt, der häufig als TH von Insolvenzfällen eingesetzt wird, gesagt, daß er nix gegen eine regelmäßige Zahlung vom Konto statt Gehaltspfändung hat, wenn das Gehalt regelmäßig ist. Er meinte, die 6 anderen potentiellen TH der Stadt würden ähnlich ticken, obwohl sie es ungern machen, weil es schon Fälle gegeben hat, wo der Schuldner nicht den pfändbaren Betrag überwiesen hat und der TH dann ggü. den Gläubigern gerade stehen mußte.

=> Ich habe den subjektiven Eindruck, daß in Ostdeutschland, Berlin, Hamburg, NRW die TH eher biestig sind (wenn ich mich korrekt an einige Geschichten im Forum erinnere) und daß in BaWü und Bayern man eher kooperativ miteinander umgeht.
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