Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 23. Februar 2010, 17:54:28
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hallo,
ist die nutzung einer prepaid kreditkarte im insolvenzverfahren gefahrenlos oder kann der treuhänder darauf zugreifen und die beträge als neuerwerb deklarieren und einziehen?
habe dem treuhänder die kreditkarte angegeben und darauf hingewiesen, dass ich diese mit teilen meines pfändbaren einkommen per überweisung von meinem girokonto aus auflade. die beträge bewegen sich im bereich von 50 - 150 €.
bin ich auf der sicheren seite, weil ich dem treuhänder die kreditkarte angegeben habe oder sollte ich die karte nicht mehr nutzen bis das verfahren abgeschlossen ist?
wer von euch nutzt eine solche prepaid kreditkarte, obwohl er/sie noch nicht in der wohlverhaltensperiode ist?
kam es bei euch zu problemen?
danke euch.
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Die Nutzung der Karte ist m.E. ohne Belang...Sie sollten jedoch unbedingt das Ansparen von höheren Guthaben auf dem Kartenkonto vermeiden.
Sparen Sie lieber unterm Kopfkissen......ist besser so.... :wink:
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:hi:
Moin,
1.Welche Prepaid nutz du?
2.Hat die Girokontofunktion?
Gruss
mean......
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nein, die karte hat keine girokontenfunktion.
habe die prepaid karte über meine hausbank beantragt.
lg.
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:hi:
Moin,
dann wie @rookie beschrieben hat vorgehen. :thumbup: