Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sternchen202 am 05. Januar 2011, 17:21:07

Titel: Privat insolvent zusammenziehen ausbildung
Beitrag von: sternchen202 am 05. Januar 2011, 17:21:07
Hallo zusammen

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin :-)

Ich habe aber brennende fragen und zwar geht es darum:

Mein freund und ich (24) er (21)
ich zur zeit Hartz4 er macht eine ausbildung erstes lehrjahr möchten gerne zusammen ziehen in eine wohnung ich befinde mich seit ca 7 monaten in der privatinsolvenz.
nun möchten wir zusammen ziehen ich habe aber angst das die an sein ausbildungsgehalt gehen und an das bab und den unterhalt seiner eltern..
kann da irgendwas passieren bei ihm wegen mir wenn wir NICHT verheiratet sind??

und wie würde es ablaufen wenn wir nun heiraten würden.

ich bedanke mich im vorraus für eure antworten :-)
Titel: Re: Privat insolvent zusammenziehen ausbildung
Beitrag von: paps am 05. Januar 2011, 17:34:00
In beiden Fällen wird nicht an die Einkünfte des Partners gegangen.
Maximal, wenn bei Ihnen pfändbare Beträge entstehen würden, käme eine Berücksichtigung des Ehemannes als unterhaltsberechtigte Person in Betracht.

Beachten Sie aber, dass außerhalb der Inso eine Anrechnung der Einkünfte erfolgt (ALGII).