Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: BennyDa am 14. Februar 2013, 12:18:39

Titel: Privat Insolvenz
Beitrag von: BennyDa am 14. Februar 2013, 12:18:39
Guten Tag,

keine ahnung ob ich hier richtig bin aber ich schreibe einfach mal :-)  die Problematik und die Infos die ich benötige.

Alsooooo :-)

Meine Schwiedereltern Sie 58 Jahre alt ER 83 Jahre Alt
Sind Verheiratet leben aber seid kurzem getrennt also nur räumliche trennung, scheidung wollen sie nicht.

Beide haben seid dem sie sich kennengelernt haben einiges an schulden aungehäuft, alles nur durch Autos.
Haben einen wagen geleast der hatte irgendetwas, was nicht gefallen hatte zurück gegeben den nächsten geleast und
immer weiter so bis es insgesamt 6 auto waren die immer wieder umgeschuldet wurde.
Mitlerweile haben sie eingesehen das dies ein riesen fehler war, leasing hin und her....
Nun haben sie eine bank die den kompletten betrag von 55000Euro umgeschuldet hat und somit
eine rate von 775 euro im monat.
Ihnen ist es aber durch 2 Mietwohnungen die sie nun Zahlen muessen ab dem 1.1.2013 nicht mehr
moeglich den Kredit miete strom lebensunterhalt zu bestreiten.
Nun hatten sie einen Beratungs Termin bei der Verbraucherzentrale, weil ihnen einige sachen
bei dem Kredit unklar waren , nun Hat die Verbraucherzentrale geraten in Privat Insolvenz zu gehen.

Nun hat meine Schwiegermutter bei der Caritas Per telefon einen beratungstermin vereinbart dieser Herr sagte aber gleich
ich rate ihnen schon vorher ab in die insolvenz zu gehen sie würde sowieso aufgrund ihres einkommens  600 euro zahlen muessen.

Nun meine frage.

Da sie ja getrennt lebend sind aber verheiratet, sind daher nicht beide  untereinander Unterhalts berächtigte personen die in der Berechnung der Insolvenz
Tabellen einen höheren Satz an einkommen zulässt?
Meine Schwiegermutter hat 2 Kinder . Der Sohn von ihr ist arbeits unfähig und erhällt sozialhilfe meine schwiegermutter muss jeden monat 15.30 Euro fuer ihn bezahlen
seit letztem Jahr hat sie ihn auch wieder auf steuerkarte , ist er nicht sogar wieder eine Unterhaltsberächtigte Person die auch wiederum einen höheren satz bedeuten würde in der berechnung?


Zu den Zahlen was an einkommen da ist.

Sie Verdient ca 1100-1300 Euro Festanstellung + 400Euro nebenberuf.
Er Rente 1480 Euro


Werden miete strom gas usw angerechnet oder ist dieses in der berechnung egal?


Vielen dank im vorraus


MFG ;)



Titel: Re: Privat Insolvenz
Beitrag von: BennyDa am 14. Februar 2013, 12:24:52
Noch kurz :D Finde hier keinen Tread um sich vorzustelle :D Wo macht man das hier? :)
Titel: Re: Privat Insolvenz
Beitrag von: Gespielin73 am 14. Februar 2013, 18:40:17
In der geschilderten Situation sehe ich keinen Grund für eine Privatinsolvenz!! Manche machen es sich wirklich einfach. Man sollte erst mal sein handeln in der Vergangenheit überdenken.
Titel: Re: Privat Insolvenz
Beitrag von: paps am 17. Februar 2013, 19:12:14
Einen Vorstellungstread haben wir nicht.

Zum Problem.

Mit den Sohn wäre eine Unterhaltspflicht gegeben, wenn er pflege/hilfebedürftig wäre..
Dann würde sich der Freibetrag erhöhen. (1240 Netto)

Die Ehegatten wären sich zwar auch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, dass wird aber bei diesen Einkommen sehr schnell mit einem Beschluss des Insogerichtes geändert werden.

Was man in dieser Situation prüfen und beantragen könnte wäre ev. Wohngeld.

Insgesamt sollten ca 450,-Euro pfändbar sein (ohne Unterhaltspflicht für den Sohn ca. 850,- Euro.)
Insofern ist u.U. der pfändbare Betrag in einer Inso sogar höher als die Rate die abzutragen wäre.

Ein Insolvenzverfahren macht also nicht wirklich Sinn.

Titel: Re: Privat Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 18. Februar 2013, 11:44:10
Es kommt auf die Laufzeit des Darlehens an. 55 Mille mit 775 Euro zu tilgen wird m.E. die Laufzeit des RSB Verfahrens noch weit übertreffen.  Zudem leben Menschen nicht endlos. Was ist wenn einer ausfällt? Dann hat der andere die Gesamtrate zu tragen, falls eines keine Kreditversicherung gibt. 

1.480 Euro -> 315,78 Euro pfändbar

Bei dem Rentenbezug wäre zu prüfen, ob davon noch KV-Beiträge und Steuern zu entrichten sind. Das würde das tatsächliche Pfändungs-Netto noch verringern.

Ein Nebenjob ist i.d.R. keine Sicherheit für die Zukunftsplanung. Der kann ganz schnell wegfallen.

1.300 Euro -> 189,78 Euro pfändbar ohne UP
1.300 Euro ->   0,00 Euro pfändbar mit UP

Prob sehe ich viel mehr im § 290 InsO. Hohe Neuverschuldung kurz vor Antrag.