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Autor Thema: Privat-Insolvenz noch nicht eröffnet - Gerichtsvollzieher pfändet?  (Gelesen 2640 mal)

cgschmidt

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Hallo,

vor zehn Wochen wurde der Antrag durch meinen RA auf PI gestellt - vorgestern abend finde ich einen Zettel vom Gerichtsvollzieher wegen Abnahme der Eidesstattlichen Erklärung.

Ich habe ihn daraufhin angerufen und erklärt, dass Antrag auf PI gestellt sei, was ihn aber nicht weiter beeindruckte: "Solange nicht eröffnet ist, kann gepfändet werden!"

Nun, nach meinem Anruf beim RA teilte mir dieser mit, er habe vor einer Woche das Schreiben vom Amtsgericht erhalten mit Angabe des Aktenzeichens und sei davon ausgegangen, dass ich ebenfalls eine Kopie erhalten hätte.

Meine Frage: Kann der GV nun trotz des Eingangs beim Amtsgericht pfänden bzw. die EV abnehmen?????

Danke für hilfreiche Antworten!!
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juergengrisu

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Re: Privat-Insolvenz noch nicht eröffnet - Gerichtsvollzieher pfändet?
« Antwort #1 am: 04. September 2009, 14:52:18 »

Hi cgschmidt

Dann gibts einen Beschluss dann sagen sie dem Gerichtsvollzieher das zeigen ihm das Aktenzeichen dann ist pfänden nicht mehr Möglich... dann geht der gleich wieder
gruß
juergengrisu
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rookie

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Re: Privat-Insolvenz noch nicht eröffnet - Gerichtsvollzieher pfändet?
« Antwort #2 am: 04. September 2009, 15:51:58 »

Solange die Insolvenz nicht eröffnet ist kann vollstreckt werden....manche GV machen es aber nicht wenn man von der bevorstehenden Eröffnung informiert.

Das ist aber reine Ermessenssache. Müssen müssen die gar nix............ :hi:
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paps

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Re: Privat-Insolvenz noch nicht eröffnet - Gerichtsvollzieher pfändet?
« Antwort #3 am: 04. September 2009, 19:12:44 »

Manchmal hilft auch ein Beschluß zum voläufigen Vollstreckungsschutz nach §21 InsO.
Was für ein Schreiben hat denn Ihr Anwalt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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