Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Michelle66 am 15. November 2011, 13:40:04
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Hallo zusammen, bin in der privaten Insolvenz. Vor kurzem ist der Vater meines Sohnes gestorben nun bekommt er halb Waisenrente. Wird die halb Waisenrente als Einkommen gerechnet?
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Grundsätzlich zählt die Rente natürlich als Einkommen.
Die Höhe der Rente spielt also eine wichtige Rolle.
Ihr Kind bleibt jedenfalls als unterhaltsberechtigte Person solange in voller Höhe anrechnungsfähig, bis das Insolvenzgericht einen anderslautenden Beschluss gefasst hat. Der Treuhänder ist berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ohne Aufforderung sind sie nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben über das Einkommen Ihres Kindes mitzuteilen.
Sollte es zu einem Antrag des Treuhänders kommen, käme eine -teilweise- Anrechnung des Kindeseinkommens in Betracht.
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Die Halbwaisenrente ist Einkommen des Sohns und wird nicht auf das pfändbare Einkomme angerechnet. Solange die Halbwaisenrente den Betrag nicht übersteigt, den ein Kind als Anrechnungssatz nach Hartz IV zuzüglich 30 - 50 % Aufschlag erhalten würde, ist auch nicht damit zu rechnen, das ein Antrag des Treuhänders, den Sohn nicht mehr als unterhaltsberechtigt anzusehen, positiv beschieden würde.
Dem Treuhänder braucht man übrigens davon keine Kenntnis zu geben.