Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 08. September 2009, 16:52:30

Titel: Privat Insolvenz und Versicherungskündigung
Beitrag von: teute am 08. September 2009, 16:52:30
Hallo
bin seit ca 3 Monate in der Inso.
ich habe meine Krankenversicherung gekündigt . ( zahlt nach 6 Wochen den Differenz Betrag zwischen Lohn und Krankengeld )
die versicherung bringt mir ja nichts mehr,da ich denn Beitrag aus meinen Pfändungsfreien Betrag zahle,und den Gläubigern dann nur zu gute kommen würde.

Die Versicherung schrieb mir das ich erst zum Jahresende kündigen könnte.

Oder Oder einen monatlichen Anwartsschaft bis zum Jahresende von 0,56 €.

Was heisst das Anwartschaft ?

Danke
Titel: Re: Privat Insolvenz und Versicherungskündigung
Beitrag von: paps am 08. September 2009, 17:46:40
Anwartschaft heisst, dass der Gesundheitszustand für einen späteren Wiedereintritt erhalten bleibt.
Es erfolgt also bei Aktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung.
Titel: Re: Privat Insolvenz und Versicherungskündigung
Beitrag von: teute am 08. September 2009, 19:59:34
also währe auf jedenfall für mich günstiger  bis jahresende zahlen
und das währe es dann.
Titel: Re: Privat Insolvenz und Versicherungskündigung
Beitrag von: paps am 08. September 2009, 23:57:40
Wenn das Versicherungsjahr bis zum 31.12. geht, dann macht die Umstellung auf eine Anwartschaft schon Sinn.
Sie zahlen ab sofort die Anwartschaft, sorgen dafür, dass die Kündigung am 30.09. beim Versicherer ist, und haben so Geld gespart.