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Autor Thema: PKW bei laufender RegelInso abmelden?  (Gelesen 1901 mal)

Kobold

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PKW bei laufender RegelInso abmelden?
« am: 20. Januar 2008, 00:12:45 »

Hallo an alle,

Ich hätte da mal eine Frage.....Also seit dem 21.12.07 befinde ich mich in einer Regelinsolvenz
war selbstständig habe mein Gewerbe zum 31.12.07 abgemeldet soweit auch alles ok habe nun einen PKW aus dem besagten gewerbe habe jetzt ein schreiben bekommen vom Verkehrsamt das ich das auto sofort abmelden muß da es seit dem 21.12.07 keine Versicherung mehr hat...habe jetzt aber auch ein schreiben von meinem insoverwalter bekommen das ich das Auto bis zum 25.1.08 abgeben muß damit es versteigert wird...was soll ich jetzt machen habe beim verkehrsamt angerufen die haben mir aufschub bis Montag 22.1.08  mittag gegeben.
Nun sagte mir die Sekretärin von meinem Verwalter aber das ich das Auto nicht abmelden kann da der Insoverwalter vorgehe...???? Also ich versteh nur Bahnhof... was ist denn da nun so schlimm  wenn ich den PKW abmelde??
Und gibt es eventuell  eine möglichkeit das Auto zu behalten??

Hoffe das jemand da ein Tipp hat Vielen Dank

Gruß Kobold
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Mandarin

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Re: PKW bei laufender RegelInso abmelden?
« Antwort #1 am: 20. Januar 2008, 11:01:02 »

Nach meiner Auffassung sind das Äpfel und Birnen und die soll man ja bekanntlich nicht mit einander vergleichen.

Die durch das Verkehsamt angestrebt Stillegung findet sicherlich seinen Ursprung in nicht bezahlten Versicherungsprämien. Zum Schutz der Allgemeinheit darf kein Auto ohne Versicherungsschutz auf deutschen Straßen rollen.

Zum zweiten Punkt: IV & Kfz-Abmeldung zwecks Versteigerung... In meiner RI wurde eine Kapitallebensversicherung verschrottet damit daraus die Verfahrenskosten (Gericht & Verwalter) beglichen werden konnten. Der Restbetrag wurde meinen Gläubigern zugefügt.
Was soll schlimm daran ist, wenn Sie es bmelden weiß ich auch nicht.  Vielleicht haben die ja Angst, daß das Kfz nachdem Sie es abgemeldet haben verkaufen und von der Kohle in den Urlaub fahren.

Zu Ihrer letzten Frage, bezgl. des Eigenbehalts des Kfz hat Feuerwald (einer der Moderatoren dieses Forum) geschrieben:


Wenn man nachweisen kann, einen Pkw zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit zwingend zu benötigen, weil es bspw. keinen (zumutbaren) Nahverkehr gibt, kann ein angemessener Pkw gem. § 811 Abs. 1 (5) ZPO unpfändbar sein.

Nun ist nicht genau definiert, welchen Wert ein solcher Pkw haben darf. Da gehen die Meinungen weit auseinander.

Im eröffneten Insolvenzverfahren wäre unter der Annahme, der Pkw sei gem. § 811 Abs.1 Nr. ZPO unpfändbar dann allenfalls eine Art "Austauschpfändung" denkbar.

i.d.R. wird der TH den Schuldner dann auffordern, den Pkw zu verkaufen und aus dem Erlös einen angemessen Pkw zu kaufen (je nach Krümmung des Nasenwinkels zwischen 1.000 und 3.500Euro), der Rest vom Erlös wandert in die Insolvenzmasse. Denkbar ist auch ein aus der Masse kaufen des Pkw.


Gruß M:)
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Wir sind alle frei in unserem Tun & Handeln. Nur werden wir frei nie sein von den Konsequenzen.
 

Kobold

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Re: PKW bei laufender RegelInso abmelden?
« Antwort #2 am: 20. Januar 2008, 12:01:22 »

 Vielen Dank Mandarin  :thumbup:

Das Auto wird wohl verkauft weil ich mein Gewerbe abgemeldet habe.....wie würde es denn aussehen wenn ich mein Gewerbe wieder anmelde,habe jetzt schon einige Bewerbungen abgeschickt aber nur absagen erhalten..verdienen würde ich aber auch nur 1200-1300 als Angestellter mit gewerbe waren es ca 1400 - 1800 € kann mit mein IV verbieten ein gewerbe wieder anzumelden?
nd kann ich mit gewerbe das Auto behalten...ist ja kein Porsche das ding ist 10 jahre alt

Wäreschön wenn da jemand einen Tipp hätte :gruebel:
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ThoFa

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Re: PKW bei laufender RegelInso abmelden?
« Antwort #3 am: 20. Januar 2008, 13:06:08 »

Hallo,

selbstverständlich können Sie ein Gewerbe betreiben. Ob das Auto in diesem Fall unpfändbar ist, kommt auf dem Einzelfall an. Alleine werden Sie es sicherlich nicht durgesetzt bekommen, da die Regelungen nicht ganz eindeutig sind. Es ist gar umstritten, welches Gericht für eine etwaige Freigabe zuständig ist.   

MfG

ThoFa
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Kobold

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Re: PKW bei laufender RegelInso abmelden?
« Antwort #4 am: 20. Januar 2008, 13:46:29 »

Hallo ThoFa Vielen Dank

Also ich war selbstständig als Fliesenleger der IV hätte das gewerbe auch freigegeben aber ich habe es vorher abgemeldet da ich die wintermonate nicht genug einnahmen hatte und ALG2 beantragt habe.

Nun will ich das gewerbe auch weiterführen oder neu anmelden natürlich brauch ich dazu das auto kann das material ja nicht mit dem fahrrad transportieren wie seht ihr da die Chancen??

wollte dem IV einen Brief schreiben bin aber nicht so der Briefe schreiber
Ich kopier mal den Text hierrein vieleicht habt ihr ein paar Tipps :whistle:

Vielen Dank

Sehr geehrter Herr xxxx,

Hiermit nehme ich bezug auf ihr schreiben von 17.01.08

Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xx-xx 29 muß ich spätestens bis Montag mittag den 21.01.2008
abgemeldet haben,sollte ich der Aufforderung nicht nachkommen wird das Fahrzeug von der Polizei stillgelegt.

Ich will mich aber ab den 01.02.2008 wieder Selbstständig machen da doch einige Kunden bei mir angerufen haben und ich einige Angebote abgegeben habe,ist es das beste das Gewerbe wieder aufzunehmen, da ich in einem Angestelltenverhältnis nur ca.1200-1300 € verdienen würde sind die Chancen höher  mit dem Gewerbe größere Gewinne einzufahren als in einem Angestelltenverhältnis.

Daher bitte ich Sie das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen nicht zu Verwerten da ich es für die Selbstständigkeit brauche.

Mit freundlichen Grüßen
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