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Autor Thema: Private Haftpflichtversicherung eröffnen im Insolvenzvervahren ???  (Gelesen 1730 mal)

Christ

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Hallo gute Leute  :hi:


Befinde mich im eröffnetem Verbraucherinsolvenzverfahren .
Möchte für mich , und meiner unterhaltsberechtigte Familie
( Ehefrau und zwei Kinder ) eine Private Haftpflichtversicherung
Anschließen .
Meine Fragen ,
1.  Muss ich bei TH  Einverständnis einholen , ob  ich solche
neue Versicherungsvertrag Abschlüssen kann und den Versicherungsbeitrag
aus Unpfändbaren Lohn bezahlen kann ??
2.   Bekomme Keine Probleme bei der Versicherung , wegen
eröffnete Verbraucherinsolvenz ??


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
Gespeichert
 

paps

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Re: Private Haftpflichtversicherung eröffnen im Insolvenzvervahren ???
« Antwort #1 am: 22. April 2012, 16:29:47 »

Da es sich um sogenannte Neuverbindlichkeiten handelt, ist dass Einverständnis des Th nicht erforderlich.

Sollte bei der vorhergehenden Haftpflichtversicherung keine Kündigung wegen Beitragsrückständen (§38VVG) vorliegen, gibt es i.d.R. kein Problem.
Allerdings machen einige online-Anbieter auch Schufaabfragen, so dass ich einen Abschluß online nicht empfehlen würde.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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