Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Christ am 22. April 2012, 15:09:30

Titel: Private Haftpflichtversicherung eröffnen im Insolvenzvervahren ???
Beitrag von: Christ am 22. April 2012, 15:09:30
Hallo gute Leute  :hi:


Befinde mich im eröffnetem Verbraucherinsolvenzverfahren .
Möchte für mich , und meiner unterhaltsberechtigte Familie
( Ehefrau und zwei Kinder ) eine Private Haftpflichtversicherung
Anschließen .
Meine Fragen ,
1.  Muss ich bei TH  Einverständnis einholen , ob  ich solche
neue Versicherungsvertrag Abschlüssen kann und den Versicherungsbeitrag
aus Unpfändbaren Lohn bezahlen kann ??
2.   Bekomme Keine Probleme bei der Versicherung , wegen
eröffnete Verbraucherinsolvenz ??


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
Titel: Re: Private Haftpflichtversicherung eröffnen im Insolvenzvervahren ???
Beitrag von: paps am 22. April 2012, 16:29:47
Da es sich um sogenannte Neuverbindlichkeiten handelt, ist dass Einverständnis des Th nicht erforderlich.

Sollte bei der vorhergehenden Haftpflichtversicherung keine Kündigung wegen Beitragsrückständen (§38VVG) vorliegen, gibt es i.d.R. kein Problem.
Allerdings machen einige online-Anbieter auch Schufaabfragen, so dass ich einen Abschluß online nicht empfehlen würde.