Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: erny am 03. Februar 2007, 19:16:44
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Hallo!
Ich habe mal eine Frage. Ich habe seit September 2004 ein Verbraucherinsolvenzverfahren laufen. Ich habe einen neuen Lebensgefährten, den ich heiraten möchte. Hat es irgendwelche Auswirkungen auf meinen Lebensgefährten?
LG erny[addsig]
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\"Hat es irgendwelche Auswirkungen auf meinen Lebensgefährten? \"
Insolvenzrechtlich nur in soweit,
als Sie dann eine gesetzliche unterhaltspflichtige Person mehr aufweisen können und sich der unpfändbare Betrag gem. § 850c Abs. 1 ZPO zunächst erhöhen kann, je nach Einkünfte des Ehepartners kann der Ehepartner mit eigenen Einkünften gem. § 850c Abs. 4 ZPO auf Antrag jedoch nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.
das vermögen/Einkommen des Ehepartners ist aber keinesfalls teil der Insolvenzmasse und wird in der Wohlverhaltensphase auch nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst. Es erfolgt auch keine Zusammenrechnung der Einkommen (Haushaltseinkommen).
Kurz um: Da droht insolvenzrechtlich nichts böses.
MfG
Feuerwald
[addsig]
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Vielen Dank für die Informationen.
MFG erny [addsig]