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Autor Thema: Private Insolvenz bei voller Erwerbsminderungssrente  (Gelesen 1616 mal)

Thunder198165409

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Private Insolvenz bei voller Erwerbsminderungssrente
« am: 18. Mai 2010, 15:53:53 »

Guten Tag,

ich bin neu hier in den Forum und habe da gleich mal die eine oder andere Frage auf die ich bisher keine richtigen Antworten gefunden habe.

Vorweg:
Ich und meine Frau sind durch einen vermasselten Hausbau tief in die roten Zahlen gekommen, die aus eigener Kraft nicht mehr beglichen werden können. Ich beziehe seit 2 Jahren aufgrund eines Arbeitsunfalls eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 876 € monatlich, die bis zum offiziellen Renteneintrittsalter bewillgt wurde. Meine Frau bezog bis zum heutigen Tage ALG II und ab 01.08.10 ebenfalls wie ich eine volle Erwerbsminderungsrente in höhe von ca. 712 € monatlich, die für 3 Jahre erstmal bewilligt wurde. Kinder sind alle erwachsen und wohnen nicht mehr bei uns !

Jetzt zu meinen Fragen:

1. was uns am meisten im moment beunruhigt, kann man uns mit oben genannten "Einkommen" etwas Pfänden und wenn ja wieviel?
Denn ich steige mit den Pfändungstabellen nicht durch. Es wird immer vom Arbeitseinkommen gesprochen, was ja die Rente nicht ist, wird unser beider Geld zusammen gerechnet wo wir dann um die 1588 € in etwa haben und dann laut Tabelle wenn ich das richtig gesehen habe ca. 100 € Pfändbar wären oder werden unsere Einkünfte getrennt berücksichtig wo wir ja dann beide unter der Freigrenze bleiben würden ?

2. können wir beide bei vollen Erwerbsminderungsrenten überhaupt eine Private Insolvenz anstreben ?

das sind erstmal die beiden wichtigsten Fragen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorfeld

Mit freundlichem Gruß
Gespeichert
 

paps

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Re: Private Insolvenz bei voller Erwerbsminderungssrente
« Antwort #1 am: 18. Mai 2010, 17:42:13 »

Zu erst einmal  :Welcome:
Und viele Grüße aus Thüringen nach Thüringen.

Zu Ihren Fragen.

Bei beiden Einkommen  entstehen keine pfändbaren Beträge, da jeder für sich betrachtet wird.
Sie liegen ja mit Ihren Renten (ist ja  schließlich auch Einkommen ) unter der Freibetragsgrenze von 989,- Euro.

Selbstverständlich können auch Sie eine Verbraucherinsolvenz anstreben und durchführen.


Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Thunder198165409

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Re: Private Insolvenz bei voller Erwerbsminderungssrente
« Antwort #2 am: 18. Mai 2010, 18:16:00 »

Dann bedanke ich mich mal für die rasche Antwort und bin natürlich jetzt erleichtert  :wink:

schöne Grüße zurück nach Thüringen  :cheesy:
Gespeichert
 
 

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