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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........  (Gelesen 6290 mal)

Success83

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Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« am: 27. November 2007, 16:41:36 »

Umzug nach Südtirol (Italien) steht bevor.  Wer kennt sich damit aus.  Kann Insolvenz in Deutschland bleiben.  Muss ich 1.  Wohnsitz in Deutschland lassen ? Was ist bei Heirat in Italien ?

Wäre für Antworten dankbar !!!
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #1 am: 27. November 2007, 17:13:18 »

Das Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren, sofern bereits eröffnet, bleibt im schönen Land
Auch der IV / TH muss hier im Lande bleiben
Der Wohnsitz muss nicht beibehalten werden
Man muss jedoch den Auskunfts-/Mitwirkungspflichten nachkommen können.

Man sich sich an die Obliegenheiten gem. § 295 InsO halten
Man uss jeden Wohnsitzwechsel und jeden Wechsel des Beschäftigungsverhältnis mitzuteilen
Probs kann es bei der Berechnung und Abführung des pfändbaren Betrages geben
Eheschließung erhöht mitunter den unpfändbaren Betrag

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Success83

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #2 am: 27. November 2007, 18:01:17 »

Danke für die schnelle Antwort.  Also  brauche ich in Deutschland keinen 1.  Wohnsitz  ?? Habe ich das richtig verstanden ? Muss ich dem neuen Arbeitgeber von der Insolvenz erzählen, bzw.  wird er angeschrieben so wie hier in Deutschland ? Ich werde 1000 Euro netto verdienen und in Südtirol bei meinem Freund leben.  Ich brauche keine Miete zahlen.  Kann ich dort ein Konto aufmachen.  Mein Anwalt der das Insovenzverfahren für mich beantragt hat (seit Mai 2007 eröffnet) sagte mir nämlich, es wäre besser den 1.  Wohnsitz in Deutschland beizubehalten.  Deshalb wußte ich jetzt überhaupt nicht mehr was ist richtig und was nicht.  Er schrieb mir auch das er sich mit dem italienischen Insovenzverfahren nicht auskennt.  Die Italiener kennen kein Verbraucher Insolvenzverfahren.  Danke für noch ne Antwort
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #3 am: 27. November 2007, 18:25:22 »

 (seit Mai 2007 eröffnet)

ich sehe das wie folgt, auch wenn es nun zur allg. Verwirrung beitragen sollte:

Wurde tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnet oder laufen noch die außergerichtlichen Ding ab ?
Wenn eröffnet wurde, ist es wie beschrieben möglich, auch im Ausland zu leben und zu arbeiten.
Kenntnisse im italienischen Insolvenzrecht bedarf es dann nicht. Das sollte nen Anwalt wissen. 
Es läuft alles nach der deustchen Insolvenzordnung weiter ab.
Es gibt viele, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Leben und Arbeit im Ausland gesucht und gefunden haben. Für Europäer ohnehin schon was ganz normales.

War schon der sog. Schlusstermin ? Ist da was bekannt?

Gruss
Feuerwald
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Success83

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #4 am: 27. November 2007, 19:16:05 »

Hallo,

folgendes hat mir mein Anwalt heute mitgeteilt :


in der vorstehend bezeichneten Angelegenheit komme ich auf Ihr Fax vom
heutigen Tage zurück und teile Ihnen in dessen Erledigung mit, dass der
Schlusstermin dazu dient, die Forderungen der Gläubiger letztmalig zu prüfen.

Anschließend wird das Verfahren aufgehoben und Sie befinden sich ab diesem
Zeitpunkt in der Wohlverhaltensperiode.

Mit freundlichen Grüßen



Also scheint der Schlusstermin lt.  AG am 28. 01. 2008 zu sein, bis dahin haben die Gläubiger nochmals Zeit.

Im Mai nächsten Jahres  gehe ich mit meinem Freund nach Südtirol, er ist Südtiroler.
Ich ziehe zu ihm, brauche keine Miete zahlen, also kann der TH ja auch keinen Mietvertrag verlangen.  Natürlich komme ich meiner Mitteilungspflicht dem TH nach, indem ich ihm Adresse und Arbeitgeber mitteile.  Ich möchte ja nur wissen, wie es mit dem Konto in Südtirol aussieht, schreibt der TH dann auch die Bank an, schreibt der TH den Arbeitgeber an ? Oder wie funktioniert das ? 
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #5 am: 27. November 2007, 19:30:50 »




nach dem Schlusstermin habe ich deshalb gefragt, um ein evtl. Prob mit der Auskunfts-/Mitwirkungspflicht im laufendem Insolvenzverfahren kurz abzuklären. Da Sie im Mai vermutlich aber längst in  der sog. WVP sind, haben Sie sich nur noch nach den Obliegenheiten gem. § 295 InsO zu richten.

Ein Umzug nach wo auch immer kann Ihnen keiner verwehren.
Das einmal eröffnete Insolvenzverfahren und das einmal laufende Restschuldbefreiungsverfahren läuft nach deutschen Spielregeln weiter

Sie dürften nur eines nicht, bspw. einen derzeit gut bezahlten Job gegen einen lausig bezahlten Job (im Ausland) eintauschen, wenn dadurch die wirtschaftliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt würde.  Da könnte es hinsichtlich § 295 Abs. 1 InsO (Erwerbsobliegenheiten) ggf. Probs geben. 

Zu klären wäre jedoch noch, wie der zukünftige pfändbare Betrag errechnet und abgeführt wird, da die Abtretung des Treuhänder im Ausland meist keine Wirkung hat. Hier sollte man den Dialog mit dem Treuhänder suchen, wenn es im Mai dann soweit ist.




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Success83

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #6 am: 27. November 2007, 19:43:13 »

Danke für die schnelle Antwort.
Ich verdiene jetzt nicht wesentlich mehr, der pfändbare Teil liegt zwischen 80 und 120 Euro.  In Südtirol ist es so geregelt das jeder Mitarbeiter 1000 Euro netto bekommt.  mehr nicht, also werde ich auch nichts abführen müssen.  Das kann ich mir ja bestätigen lassen.  Bleibt nur noch die Frage offen mit dem Bankkonto und ob der Arbeitgeber benachrichtigt wird, denn wenn er nicht angeschrieben wird, brauche ich ihm doch auch nichts zu sagen.  Das ich nicht mehr verdiene kann ich dem TH ja trotzdem nachweisen oder ? Ich gehe auch nicht nach Südtirol um dort weniger zu verdienen, sondern weil ich dort mit meinem zukünftigen Mann leben und arbeiten möchte.  Die Gehälter in Südtirol sind niedriger als in Deutschland und die Arbeitszeiten dafür aber höher.  Wenn  wir Familie planen innerhalb dieser 6 Jahre und ich heirate, dann ist die Pfändungsgrenze ja eh höher und wenn ich Nachwuchs habe und nicht arbeiten kann, was soll denn dann der TH sagen, oder darf ich kein Kind bekommen in der Wohlverhandelsperiode.
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #7 am: 27. November 2007, 19:53:18 »


sagen, oder darf ich kein Kind bekommen in der Wohlverhandelsperiode.


Freilich darf Familie geplant werden und es muss auch nicht der TH gefragt werden, selbst denn die Insolvenzgläubiger dadurch schlechter gestellt werden. 

Wo es Probs geben kann (muss ja nicht passieren), ist wie gesagt der Wechsel auf eine schlechter bezahlte Stelle (die Insolvenzgläubiger büßen dadurch  80 - 120 Euro ein). Da muss man halt argumentieren. Lösungen gib t es immer. Und Familienzusammenführung geht m.E. vor Gläubigerinteressen. Um meine meingung geht es nur nicht.
Zur Not zahlt am die 80 Euro halt aus dem unpfändbaren, bis es mit der Familienplanung steht. 






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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #8 am: 27. November 2007, 20:20:13 »

ok, das ist mir jetzt klar, bleibt nur noch die Frage offen,  was ist mir Bankkonto in Italien, schreibt der deutsche Treuhänder die Bank an, muss ich bei der Bank sagen das ich in Insolvenz bin oder kann ich das Geld auf das Konto meines Freundes überweisen lassen ?  Muss ich meinen neuen Arbeitgeber von der Insolvenz in Kenntnis setzen.  Wird der nämlich nicht angeschrieben, weil in Italien nicht pfändbar ist, dann brauche ich dort von der Inso doch auch nichts zu sagen oder ?
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #9 am: 27. November 2007, 20:35:22 »

schreibt der deutsche Treuhänder die Bank an

- Mein.  Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase haben Sie wieder das verfügungs-/Verwaltungsrecht auf Ihr vermögen, auch auf Ihre Konten, gleich ob hier oder anderswo. Der Treuhänder hat dann nur noch eine Funktion, die  von der Abtretung erfassten pfändbaren Beträge einzuziehen udn zu verteilen und daüber einen bericht zu schreiben.


muss ich bei der Bank sagen das ich in Insolvenz bin

- Nein.


Muss ich meinen neuen Arbeitgeber von der Insolvenz in Kenntnis setzen. 

- Nein, das bleibt Ihnen überlassen. Es ist unwahrschinlich, dass der TH die Abtrtung bei einem Arbeitgeber in Italien offenlegen wird. Hier wird man eine andere Lösung finden müssen.


Wird der nämlich nicht angeschrieben, weil in Italien nicht pfändbar ist, dann brauche ich dort von der Inso doch auch nichts zu sagen oder ?

- deshalb spricht man mit dem TH das Thema durch.

Gruss
Feuerwald

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newman

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #10 am: 28. November 2007, 14:33:20 »

hallo,

du mußt wahrscheinlich deine monatliche verdienstbescheinigung dem IV zukommen lassen, so funktioniert es bei mir in der schweiz, neuer AG wird im normalfall nicht von der inso informiert, solange du immer schön treu und brav deine beiträge
abführen tust , die bank hierbei uns weiß auch nichts von  der inso, warum soll man schlafende hunde wecken? :uneinsichtig:

grüsse aus der schweiz
newman
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Success83

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Re: Private Insolvenz in Deutschland eröffnet.........
« Antwort #11 am: 28. November 2007, 16:20:29 »

Danke für die Antwort,  ab wann sollte man den Treuhänder informieren,  ich komme bald in die WHP, bekomme ich dann immer noch Post vom TH oder InsoGericht ? Die mtl.  Abrechnungen werde ich schicken und sobald ich einen Arbeitsvertrag habe den dann auch, werde aber mit TH sprechen über alles.  Ist ne grosse Kanzlei in München, hoffe das die alles wissen.  Habe jetzt dem zukünftigen Arbeitgeber noch nichts gesagt.   Gibt es in Italien auch sowas wie ne Schufa wenn man Konto eröffnet ?
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