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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Private Insolvenz Pfändung der Beiträge des vertrag zum VBLU  (Gelesen 3618 mal)

tomasgran

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hallo
habe  das Problem das der Treuhänder die Beiträge die der AG bezahlt und auch Versicherungsnehmer ist das ganze läuft unter der Bezeichnung VBLU der Treuhänder rechnet den Betrag von  90€ als einkommen dazu und pfändet diesen Betrag mit, dadurch bin ich momentan sogar unter den 990€ monatlich
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paps

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Re: Private Insolvenz Pfändung der Beiträge des vertrag zum VBLU
« Antwort #1 am: 30. Juni 2009, 19:23:13 »

VBL
die Meinungen scheinen sich bei diesem Thema etwas zu streuen. Ich habe ein interessantes Urteil vom LAG-BADEN-WUERTTEMBERG Urteil vom 08.10.2008, Aktenzeichen: 22 Sa 63/07 gefunden. Der Leitsatz lautet:

Arbeitnehmerbeiträge zur VBL, (Versorgungsordnung des Bundes und der Länder) sind
mit den Beiträgen an eine Ersatzkasse vergleichbar und deshalb bei der Berechnung
des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen.

Dies dürfte dann auch für die VBUL gelten, wenn der Vertrag vor Inso geschlossen wurde und es sich um eine echte Direktversicherung (nicht Riester) handelt.

Sie können also versuchen, unter Bezugnahme auf die Entscheidung, beim Insolvenzgericht die Beiträge wieder frei zu bekommen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tomasgran

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Re: Private Insolvenz Pfändung der Beiträge des vertrag zum VBLU
« Antwort #2 am: 30. Juni 2009, 19:49:13 »

hallo
danke für die Antwort
der Vertrag ist eine Direktversicherung ist im rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Verdi und den Arbeitgebern geschlossen worden.
einen Zugriff auf die Versicherung bzw Auszahlung erfolgt erst mit 65 davor keinerlei rechte an dem Vertrag  einstige Möglichkeit ab dem fünftem Jahr kann der Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden .
Die Beiträge hiezu bezahlt nur der Arbeitgeber die Versicherung wird auch ohne zutun des Arbeitnehmer geschlossen . Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber
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paps

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Re: Private Insolvenz Pfändung der Beiträge des vertrag zum VBLU
« Antwort #3 am: 30. Juni 2009, 20:20:24 »

Dann sollten Sie noch folgendes Urteil in die Anfrage beim Gericht mit einbeziehen.

BAG, Urteil vom 30.7.2008, 10 AZR 459/07
Ändern Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre ursprüngliche Lohnvereinbarung dahin, daß in Zukunft anstelle eines Teiles des monatlichen Barlohns vom Arbeitgeber eine Versicherungsprämie auf einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers (Direktversicherung) gezahlt werden soll (Gehaltsumwandlung), entstehen insoweit keine pfändbaren Ansprüche auf Arbeitseinkommen (5 850 Abs. 2 ZPO) mehr.


1. Leistungen eines Arbeitgebers in eine Direktversicherung (nach dem Gesetz über die betriebliche Altersvorsorge) stellen keinen Arbeitslohn i.S.d. § 850 ZPO dar. Die Umwandlung bewirkt eine entsprechende Reduzierung des Nettoeinkommens und damit des Pfändungsbetrages.
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Umwandlung des Einkommens nicht mehr möglich. Der Schuldner kann über seine pfändbaren Einkommensbestandteile nicht mehr verfügen, da er diese an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgetreten hat.
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Insokalle

Re: Private Insolvenz Pfändung der Beiträge des vertrag zum VBLU
« Antwort #4 am: 30. Juni 2009, 20:21:17 »

Greift hier nicht der Pfändungsschutz des § 851c ZPO?
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paps

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Re: Private Insolvenz Pfändung der Beiträge des vertrag zum VBLU
« Antwort #5 am: 30. Juni 2009, 20:23:50 »

Könnte, muß aber nicht.
Die Kriterien sind von der Rüruprente abgeleitet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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