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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Private Insolvenz und nun Zahlungsaufforderung von Firma outlets.de  (Gelesen 3554 mal)

Tom2010

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Hallo Insolvaner,

ich habe heute eine Frage bzgl. meines laufenden Insolvenzverfahrens. (Eröffnung: 16.05.2010)
Am 08.05.2010 habe ich mich auf einer Webseite (outlets.de) mit meinem Namen und meiner
Adresse angemeldet.
Wie ich nun feststellen musste, habe ich leider die AGB's des Betreibers nicht beachtet.  :Oh_no:
Nun erhielt ich gestern eine Zahlungsaufforderung über EUR 96,00 (Jahresbeitrag) per E-Mail.
Ich habe im Internet mal ein wenig recherchiert und bin dort tatsächlich auch fündig geworden.
Gegen diese Firma und dem Geschäftsführer, Herrn Tomas F*****, ermittelt die Düsseldorfer Kripo
bereits seit 2009 wegen Betruges in 600 Fällen.
Ausserdem wurde schon mehrfach im TV über diese „Firma“ berichtet.
Damals hiess die Webseite noch "Fabriken.de" und die Firma nannte sich "Connects2Content GmbH",
mit Sitz in Düsseldorf.
Mittlerweile nennt sich die Firma "IContent GmbH" und im Internet „Outlet.de“ und der Sitz ist jetzt
in Frankfurt am Main. Als Geschäftsführer ist wieder Tomas F***** genannt.
Ich habe meinen Treuhänder per Mail darüber informiert und ich soll denen nun die Unterlagen zuschicken,
da die Forderungen in die Insolvenz übergehen soll und somit die Firma IContent als Gläubiger aufgenommen
wird.  :lollol:

Das sehe ich nun ja gar nicht ein! Ich werde bestimmt NICHT bezahlen. :nono:

Und nun meine Frage in die Insolvaner-Runde:
- Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
- Soll ich die Mahnungen dieser Firma einfach ignorieren?
- Soll ich über meine Rechtsschutzversicherung einen RA einschalten?
- Entstehen mir dadurch evtl. Nachteile in meinem laufenden Insolvenzverfahren?

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.  :coffee:

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meanmachine

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 :hi:
Moin,
1.Mach dir keinen Stress,deine Nerven brauchst du noch.
2.Wenn Mahnungen kommen sollten,diese an TH.
3.Wenn es dir persönlich was bringt..........RA
4.Keine Nachteile, hast ja Forderung nachgemeldet an TH.Wenn dir allerdingst die RSB
   versagt werden sollte,müsstest du die 96€ evtl. zahlen,höchst unwahrscheinlich das
   die Firma dann noch besteht.


Die Betreiber dieser Seiten im Net machen ne Site zu und an andere Stelle ne neue auf.
Mahnen zwar aggressiv,aber zu einem Mahnbescheid kommt es NIE !!
Unsere Juristen brauchen zu lange um diesen Leuten das Handwerk zu legen.
Sehe es als Lehrgeld an.
Hab das mal mit einem Handyabo gehabt.Kostet echt zuviel Nerven.
Schick denen ne E-Mail mit deinem Insoaktenzeichen und Ruhe ist.

Gruss
mean.....
« Letzte Änderung: 02. Juni 2010, 20:08:57 von meanmachine »
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Inso-was-nun

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3.Wenn es dir persönlich was bringt..........RA

Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall und hier im Forum wurde mir geraten, die Sache mit dem RA dazu nicht weiter zu verfolgen. Ich habe kein Vermögen mehr wenn ich mich im Insoverfahren befinde insofern ist es unsinnig sich deswegen rumzustreiten. Schon gar nicht wenn die Gebührennoten der RA's so abpfeifen dass man einen Monat deswegen nur noch einen Dönner/Tag essen darf.

Auch ein Gerichtsverfahren dazu was angestrengt wurde, ist nach der Mitteilung an das Gericht dass ich mich im I-Verfahren befinde, ruhend gestellt worden.

Klar, ich weiss auch nicht, was nach der Inso kommt wenn das Verfahren auflebt und ich ggf. verliere und dem Gläubigersack dann für 6 Jahre Verzugszinsen zahlen darf, nur weil ich mich jetzt nicht zu der Sache verteidigen darf.  :nono: :cry:

 
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Tom2010

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Tja, der Insolvenzverwalter will nun aber die IContent GmbH als Gläubiger und die 96,00 Eurolein in die Insolvenz aufnehmen.
Somit würden die ja auch noch Recht bekommen...    :mad2:
tz tz tz... 
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meanmachine

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 :hi:
Moin,
sowas nagt ganz schön am Ego......
Gruss
mean......
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Feuerwald

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Somit würden die ja auch noch Recht bekommen...

- sollten die werte Firma ihre Forderung zur Tabelle anmelden, haben Sie die Möglichkeit diese Forderung zu bestreiten.

Wenn der IV nicht ebenso bestreitet, wird die Forderung zwar rechtskräftig festgestellt und entsprechend der Quote berücksichtigt, was lächerlich ist, jedoch wirkt sich Ihr Bestreiten im Fall einer Versagung des RSB dahingehend aus, dass diese Firma keinen vollstreckbaren Tabellenauszug erhalten kann und erst auf Zahlung klagen müsste.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Tom2010

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 :lollol:

Die werte Firma  outlets.de  hat heute sämtliche Forderungen und den (sowieso nicht vorhandenen) Vertrag STORNIERT!

Nur so zur Information.

 :juchu:

Danke für eure Antworten.


In diesem Sinne,

 :hi:

Gruss: Tom
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