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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: private IV angemeldet im Sept 07 ..  (Gelesen 1744 mal)

dakommeichdurch

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private IV angemeldet im Sept 07 ..
« am: 01. Februar 2008, 11:24:56 »

Hallo erst mal der Überblick,
ich habe im Herbst 07 meine ( 98.000)Private Inso angemeldet und lt. Beschluss des AGs (vom 2.1.08) wird dem zugestimmt. Da ich keine Mittel mehr hatte und auch über keine Einkommen verfügen konnte habe ich eine Nullinso angestrebt.
So, und nun zu den Fragen:

Ich habe gegenüber meiner Tochter Unterhalt zu zahlen, das aber in der Vergangenheit nicht ging.
Ab 1.3 werde ich wieder arbeiten und meiner Tochter den UH zahlen können. Was ist mit dem rückständigen UH? Wer entscheidet darüber ob ich ihn zahlen darf, sprich woraus. Konkrete Rechnung dazu: Uh für Tochter 370.-/Monat, Pfändungsfrei sind ca. 1500.-, wenn ich nun 1650 oder mehr habe, kann ich dann mit dem "Überschuss" erst mal den rückständigen UH begleichen und dann erst an die Gläubiger zahlen?  (Meine Tochter hat einen Titel von mir bekommen, damit ihre Ansprüche klar sind) Was ist mit Schulgeld, Fahrtgeld für sie ( ca 100- im Monat, kann ich das oben ( auf die 1500 draufpacken lassen) Dann wird sie bald konfirmiert. Wie kann ich mich an diesen Kosten beteiligen. Gibt es da eine Regelung?


So und nun eine wohl ungewöhnliche Frage:  Ein Freund hat angeboten, einen größeren Betrag (15.000) zur Verfügung zu stellen, um damit den Gläubigern ein Angebot machen zu können. Kann ich trotz beschlossener und genehmigter Inso einen Betrag stecken und damit das ganze Verfahren beenden?

Letzte Frage noch: Ich werde nebenher noch Einkünfte haben (übers Jahr ca 3000.-) Würde der TH das auch abgreifen oder sind diese Einkünfte aussen vor?

Ich freue mich auf Eure kompetenten Antworten.
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ThoFa

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Re: private IV angemeldet im Sept 07 ..
« Antwort #1 am: 01. Februar 2008, 11:45:30 »

Hallo,

der Unterhalt ist eine ganz normale Insolvenzforderung. Sie dürfen keine Zahlungen auf den rückständigen Unterhalt leisten.
Wenn Sie aus Ihren nicht pfändbaren gehalt Ihrer Tochter Gelder zukommen lassen (z.B. für die Konfirmation) ist das Ihre Sache, Ihr pfändbarern Betrag können Sie damit nicht senken.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage, muss man wissen, ob Sie eine Regelinsolvenzverfahren (IN) oder ein Verbraucherverfahren (IK) haben.

Hätten Sie den Beitrag hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-1592.html gelesen, hätten Sie uns die Arbeit einfacher gemacht. :whistle:

MfG

ThoFa



 
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Feuerwald

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Re: private IV angemeldet im Sept 07 ..
« Antwort #2 am: 01. Februar 2008, 11:50:05 »

Konkrete Rechnung dazu: Uh für Tochter 370.-/Monat, Pfändungsfrei sind ca. 1500.-, wenn ich nun 1650 oder mehr habe, kann ich dann mit dem "Überschuss" erst mal den rückständigen UH begleichen und dann erst an die Gläubiger zahlen? 

-> nein, der pfändbare Betrag gem. Tabelle geht an die Insolvenzgläubiger. Den Unterhalt ab Eröffnung müssten Sie aus dem unpfändbaren Betrag bezahlen. Ihre Tochter kann sonst in den Vorrechtsbereich pfänden, der die die Insolvenzgläubiger nicht zugänglich ist.


Was ist mit Schulgeld, Fahrtgeld für sie ( ca 100- im Monat, kann ich das oben ( auf die 1500 draufpacken lassen)

-> nein.


Dann wird sie bald konfirmiert. Wie kann ich mich an diesen Kosten beteiligen. Gibt es da eine Regelung?

-> leider nein.


So und nun eine wohl ungewöhnliche Frage:  Ein Freund hat angeboten, einen größeren Betrag (15.000) zur Verfügung zu stellen, um damit den Gläubigern ein Angebot machen zu können.

-> na das hätte man aber auch vor dem Insolvenzantrag angehenden können. Ganz so einfach ist eine Vergleichsoffensive im eröffneten Verbraucher-Insolvenzverfahren nicht, dennoch machbar.


Letzte Frage noch: Ich werde nebenher noch Einkünfte haben (übers Jahr ca 3000.-) Würde der TH das auch abgreifen oder sind diese Einkünfte aussen vor?

-> Im eröffneten Insolvenzverfahren sicherlich massezugehörig und abzuführen, dazu müsste man jedoch genauereswissen.

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