Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ELISABETH am 15. März 2009, 14:58:26
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:wink:
♦Hallo Forum! Bei uns läuft alles eigentlich ganz gut (mit Hilfe vom RA)und kommt nun langsam ins Rollen.Ich hab dennoch zwei Fragen.
Erstens ich bin privat krankenversichert,wird mein Nettoeinkommen nun vor oder nach der Krankenkasse für die Pfändung berrrechnet,und läuft die Beitragsrückerstattung mit in die Insolvenzmasse?
Zweitens habe ich schon Post vom AG mit Inhalt dass die Kosten für den Antrag und das Verfahren usw. gestundet werden.
Ebenso haben Sie uns schon unseren TH bestimmt, mit dem wir uns tel. in Verbindung setzen sollen. Alles ganz gut soweit.
Wie muss nun der Brief lauten,mit dem das Insolvenzerfahren eröffnet ist.Also das Datum ab dem die sechs Jahre zählen.
Ich bin nun schon ein dreiviertel Jahr mit Schuldnerberatung ,RA aussergerichtliche Einigung usw. dabei. Bin aber nach wie vor der Meinung es war der richtige Schritt, und kann nur jedem raten es in die Hände zu nehmen,weil Licht in sechs Jahren ist.
Vielen Dank für Eure Antwort. :thumbup:
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schau doch mal hier:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
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Hallo Elisabeth,
sobald Du einen Beschluß vom Gericht in den Händen hältst, dass die Inso eröffnet ist, ab dem Tag laufen diese sechs Jahre.
LG
MissTraut
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--- ich bin privat krankenversichert,wird mein Nettoeinkommen nun vor oder nach der Krankenkasse für die Pfändung berrrechnet,und läuft die Beitragsrückerstattung mit in die Insolvenzmasse?
Der Krankenversicherungsbeitrag ist vom Netto abzuziehen.
Die Beitragsrückerstattung geht im Verfahren zur Masse, in der WVP verbleibt sie bei ihnen.
Zweitens habe ich schon Post vom AG mit Inhalt dass die Kosten für den Antrag und das Verfahren usw. gestundet werden.
Ebenso haben Sie uns schon unseren TH bestimmt, mit dem wir uns tel. in Verbindung setzen sollen. Alles ganz gut soweit.
Sie erhalten einen separaten Eröffnungsbeschluß.
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private Krankenkasse:
Sie sind Beamtin oder haben Sie ein hohes Einkommen oder sind Sie selbständig?
Und versuchen Sie das "wir" zu vermeiden. Ein Insolvenzverfahren ist ein ganz persönliches Verfahren.
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:wink:Ich habe ein hohes Einkommen,und das wir schreibe ich,weil mein Mann ebenfalls im Insolvenzverfahren ist,da wir beide für Schrottimmobilien unterschrieben haben.
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Hallo,
mal eine rein informative Frage. Sie schreiben:
Bei uns läuft alles eigentlich ganz gut (mit Hilfe vom RA)
und
Ich bin nun schon ein dreiviertel Jahr mit Schuldnerberatung ,RA aussergerichtliche Einigung usw. dabei.
Wie erklärt sich bei Ihnen die Zufriedenheit, wenn für ein AGV neun Monate ins Land gehen ?
MfG
ThoFa
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:coffee:Hallo Thofa !AGV(Aussergerichtlicher Vergleich?)
Ich war im Sommer beim SB zwei Termine und bin danach zum RA. Danach wurde alles angekurbelt. Etwa so gegen Sept.Okt. ,danach das Scheitern mit den Gläubigern und Anfang Februar haben wir Antrag auf PI gestellt. Wenn ich bedenke dass ich und mein Mann 17 Jahre für Schrottimmobilien gezahlt haben ,und auch als Rentner nicht fertig wären. So sind wir doch nun froh,dass in etwa sechs Jahren der Spuk ein Ende hat. Vor allen Dingen kein Ärger mehr mit den Immobilien,oder Immobilienfond/Vermietung usw.) Geht es bei anderen schneller? Der Th hat nun mit uns telefoniert und mitgeteilt,dass das IV wahrscheinlich in ca 1-2 Wochen eröffnet wird. :respekt:
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Hallo,
es spielt keine Rolle, ob es woanders schneller geht oder nicht. Wichtig ist, dass Sie zufrieden sind.
Für meine Arbeit ist es nur interessant zu wissen, dass Zeit offensichtlich keine so große Rolle zu spielen scheint.
MfG
ThoFa