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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: private krankenversicherung  (Gelesen 1906 mal)

ELISABETH

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private krankenversicherung
« am: 19. Februar 2010, 10:58:26 »

Hallo Forum. Heut eine kurze Frage. Ich hab von meiner Krankenkasse einen Scheck über eine Gutschrift bekommen,da ich die letzten Jahre keine Rechnungen einreichen musste. Ich bin privat versichert  und ahne, dass der Scheck an den Th geht. Mein Verfahren wurde letztes Jahr eröffnet und ist noch nicht abgeschlossen. Liege ich richtig? (Schade) . Vielen Dank!!!!
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hilberta

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #1 am: 19. Februar 2010, 18:15:39 »

Hallo.
Ich hatte das im Sommer. Die Rückzahlung. Inso-Eröffnung war Ende August. Anfang September wurde die Rückzahlung der PKV überwiesen. Ich habe bei meinem TH angerufen und ihm die Sache erzählt und ich konnte das Geld behalten. Das wünsche ich Dir natürlich auch. Ist wie ein warmer Regen.....

Viel Glück.
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makro

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #2 am: 19. Februar 2010, 18:16:46 »

Wird sowas nicht verrechnet? Wäre doch in diesem Fall einfacher!
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hilberta

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #3 am: 19. Februar 2010, 18:18:45 »

Keine Ahnung. Aber wie geschrieben, ein Anruf beim TH und ich konnte die Kohle behalten. Ich weiß nicht, in wie weit die Private KV mit der Inso da einhergeht. Aber Paps weiß das bestimmt.......
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makro

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #4 am: 19. Februar 2010, 18:22:12 »

Meine private KV verrechnet immer bei Rückerstattung.
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hilberta

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #5 am: 19. Februar 2010, 18:30:16 »

Die verrechnen aber doch nur den Folgemonat. Also wenn du 4 Beiträge erstattet bekommst, verrechnen sie den Folgemonat mit, und du kannst 3 Beiträge behalten.
Jedenfalls ist das bei meiner Versicherung so gewesen. Daher konnte ich das Geld behalten. Daher bezahle ich kleine Beiträge immer selbst und reiche sie bei der Kasse nicht ein.
Aber meines Erachtens nach kann man das Geld behalten, jedenfalls war das bei mir so. Verrechnet aber auch jede PKV anders.
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paps

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #6 am: 19. Februar 2010, 18:40:24 »

Wenn nicht gesondert beantragt, geht die Beitragsrückerstattung i.d.R. an den Kunden.
Warum?
Er/Sie könnte ja auch Rechnungen von Behandlungen zurückgehalten haben, da die Erstattung geringer ausgefallen wäre als die BRE.

Da der Scheck nun aber mal da ist, ...

Grundsätzlich sollte jeder, der Ansprüche für 2009 hat sich jetzt mit seiner PKV in Verbindung setzen.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz rücken ja die KV-Beiträge in Gruppe 2 der Vorsorgeaufwendungen und wirken sich sofort steuermindernd aus.
Aber der Gesetzgeber (die Beamten sind ja meist auch privat versichert) ist ja nicht dumm und hat diese Beitragsrückgewähr bereits einkalkuliert.
So werden die Beitragsrückerstattungen für 2009 bei den zu zahlenden und damit geförderten Beiträgen bereits 2010 berücksichtigt.

Es wird also bei all jenen, die für 2009 eine Beitragsrückerstattung erhalten haben(werden) und geminderte Steuern gezahlt haben, zu einer Nachforderung kommen, da durch die Verrechnung der BRE mit den real gezahlten Beiträgen in 2010 eine zu hohe Steuerfreistellung erfolgte.

Warum ich das so ausführlich schreibe?
Mit der Einreichung des Schecks an den TH ohne darüber mal intensiver nachzudenken, kämen neben selbst bezahlten Rechnungen auch noch eine Steuernachzahlung auf den Schuldner zu.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ELISABETH

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #7 am: 19. Februar 2010, 20:56:12 »

VielenDank,aber jetzt bin ich verwirrter wie vorher. Ich bin Angestellte in Lohnsteuergruppe 4 und bei  meinem Arbeitgeber kommt seit diesem Monat etwas mehr netto raus. Erste Frage also ,kann ich den warmen Geldregen (übrigens die Gutschrift erfolgte vom Jahr 2008) nun behalten. Zweite Frage, kommt jetzt 2010 eine hohe Steuernachzahlung auf mich zu? Warum ist das mit den Steuern immer so kompliziert in Deutschland? Vielen Dank und ein schönes WE :respekt:
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paps

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Re: private krankenversicherung
« Antwort #8 am: 20. Februar 2010, 10:50:35 »

Grundsätzlich wäre zu überlegen, ob Rechnungen vorhanden sind, die in 2008 nicht erstattet wurden, da Sie die Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen haben.
Wie nun mit dem Scheck umzugehen ist, kann man aus der Ferne nicht sagen.
Ich weiß ja nicht, wie ihr zuständiges Insolvenzgericht / Ihr TH / auf solche Vermögenswerte im allgemeinen  reagiert.


Das Mehr an Netto kommt durch die vorgezogene Berücksichtigung der KV-Beiträge als Vorsorgeaufwendungen zu Stande.
In Abhängigkeit des Tarifes / oder AG berücksichtigt pauschal / und der Steuerklasse sollte es um die 15,- Euro mtl. sein, die mehr Netto da sind.
Wenden Sie sich bitte an ihre PKV oder an eine beliebige andere Versicherung. Die meisten haben ein Rechenmodul, womit man den sofortigen Steuervorteil ausrechnen kann.

Auch sollten Sie von Ihrer PKV zum Jahresende eine Mitteilung für den AG bekommen haben, in welche Höhe die Beiträge zu berücksichtigen sind.
Übrigens wurde die Gutschrift ja 2010 gegeben, insofern wirkt sie sich auf den Jahresbeitrag 2010 mindernd aus.
Ziehen Sie diesen betrag vom Jahresbeitrag ab und lassen Sie es sich dann berechnen.
Als Angestellte sollte aber das Minus an PKV- Beiträgen durch andere Vorsorgeaufwendungen auffüllbar sein.
Haben Sie Werbungskosten über dem Pauschbetrag?
Eine mögliche Steuererstattung fällt dann halt geringer aus.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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