Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Harry am 01. Oktober 2007, 23:43:23

Titel: Private Schulden von InsoAntrag getilgt !!
Beitrag von: Harry am 01. Oktober 2007, 23:43:23
Hallo,

ich bin neu hier und brauch bitte eure Hilfe.

Ich bin, bzw.  war Selbständig und habe im August den Insolvenzantrrag gestellt. 

Einen knappen Monat vorher habe ich zwei Lebens/Rentenversicherungen gekündig um damit private Schuden zu tilgen.   Diese Tatsache habe ich meinem Insolvenzverwalter nicht mitgeteilt. 
Jetzt frage ich mich ob ich hier irgendwelche Probleme bekommen könnte, da er jetzt meine privaten Kontoauszüge einsehen möchte.  Dazu kommt die Tatsache, das der Schuldner der das Geld bekommen hat mein Bruder ist. 

Kurz zu meinen Beweggründen: Die Schulden bei meinem Bruder, insgesammt 7000 Euro,  habe ich in mehreren Jahren gemacht.  Aufgrund meiner finanziellen Situation war mir bewust dass ich um den Insolvenzantrag nicht herum komme.  Da ich keinen Ärger in der Familie wollte, habe ich so gehandelt.

Habe ich mich jetzt in die Nesseln gesetzt? Hat jemand einen Tip für mich, wie ich das meinem Insolvenzverwalter erkläre? Und was kann im schlimmsten Fall passieren?

Ich danke euch schon einmal im voraus und hoffe auf eure Hilfe!
Titel: Re: Private Schulden von InsoAntrag getilgt !!
Beitrag von: paps am 06. Oktober 2007, 17:36:22
Erst mal willkommen bei  PWN,

ob und welche Konsequenzen es haben könnte, lässt sich so nicht eindeutig beantworten.

Zu klären wäre, ob eine Beeinträchtigung  der anderen Gläubiger nach §290(4)InsO vorliegt und dies dazu genutzt wird, einen Versagungsantrag zu stellen.

M.E. wurden doch diese Zahlungen im Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgefragt.
Sollten Sie wahrheitsgemäß geantwortet haben, ist erst mal alles i.o.

Die Befriedigung eines Gläubigers vor Antragstellung stellt ja nun erst mal keinen Tatbestand dar, der zwangsläufig das ganze Verfahren hindert.

Sollte ihr IV das anders sehen, wird er sich wohl das Geld vom Bruder zurückholen wollen. Das bleibt aber abzuwarten.

Wer hat denn mit Ihnen die Insolvenz vorbereitet?
Titel: Re: Private Schulden von InsoAntrag getilgt !!
Beitrag von: Harry am 06. Oktober 2007, 22:14:04
Hallo,

danke für die Antwort. 

Soweit ich mich erinnere wurde danach im Antrag nicht gefragt!?  Ich habe die Insolvenz allein vorbereitet, wenn man das so nennen darf.    Ich konnte es mir lediglich leisten, einen Anwalt über den ausgefüllten Antrag schauen zu lassen.   Das hätte ich mir aber auch sparen können. 

Mein IV lässt mich ganz schön hängen.   Ich habe keine Ahnung was noch auf mich zukommt.   Momentan verlangt er nur noch verschiedene Unterlagen, aber ansonsten bin ich auf mich allein gestellt. 

LG Harry
Titel: Re: Private Schulden von InsoAntrag getilgt !!
Beitrag von: ThoFa am 07. Oktober 2007, 13:11:50
Hallo,

Ihr IV ist nicht Ihr berater, somit kann er Sie auch nicht "hängen lassen".

Ihre Restschuldbefreiung ist zunächst nicht gefährdet. Ich wüsste zwar wie ich Ihnen die RSB jetzt versagen könnte, zum Glück wird dies aber keiner Ihrer Gläubiger wissen.  :whistle:

Wenn der IV jetzt richtig handelt, wird er sich das Geld bei Ihrem Bruder zurück holen und zwar mittels Anfechtung (§§ 129 ff InsO).

MfG

ThoFa