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Autor Thema: Privates Krankentagegeld pfänbar ?  (Gelesen 8384 mal)

schnugata73

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Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« am: 25. Oktober 2010, 20:53:03 »

Guten Tag,

ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Nach einem unfall erhalte ich, da ich privat versichert bin Krankentagegeld. Ist dies wie normales Arbeitseinkommen pfänbar ?

Mir liegen zwei Meinungen vor. 1. Ja gem. § 850 e ZPo, 2. Nein, gemäß § 850 b 1-4 ZPO.

Wer kann mir hier absolute Klarheit verschaffen ?

Danke

Gruß

Schnugata
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Fallera

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Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2010, 21:50:38 »

Meiner Meinung nach unpfändbar nach 850b,4 ZPO

(2) Diese Bezüge können nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht.

(3) Das Vollstreckungsgericht soll vor seiner Entscheidung die Beteiligten hören.

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doktor mabuse

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Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2010, 09:13:10 »

Hallo,

die Definition für eine Krankentagegeld-Versicherung definiert sich wie folgt:

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für privat Krankenversicherte. Sie ersetzt im Krankheitsfall den Einkommmensausfall nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitsgeber (Verdienstausfall-Versicherung).

Das eigentliche Krankentagegeld, die vom Versicherer je nach Vertrag gewährte Leistungshöhe pro Tag, wird dem Versicherten nicht schon ab dem Eintritt des Versicherungsfalls, sondern erst nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt, in der kein Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus.

Meines Erachtens ist diese Lohnersatzleistung unpfändbar, da ja keine anderen Einkünfte zu Verfügung stehen.

Anderes ist es bei einer Krankenhaus-Tagegeldversicherung, die ist pfändbar, da sie ja unabhängig von eventuellen Lohnleistungen gezahlt wird und nur dazu dient, sich einen möglichen Krankenhausaufenthalt mit Geld "versüssen" zu lassen.

Gruß,
Doktor Mabuse

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Insokalle

Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2010, 10:40:40 »

§ 850e ZPO ist Quatsch, weil dort nichts über die Pfändbarkeit oder Unpfändbarkeit bestimmter Zahlungen steht. Dort steht nur, wie die Berechnung des pfändbaren Einkommens vorgenommen werden muss (Nettolohnsystem, Zusammenrechnungen etc.).

Ich denke auch, richtig ist § 850b ZPO, s. Fallera. Der Anspruch ist bedingt pfändbar.

Der Verfahrensgang dürfte dem BGH-Urteil zur Berufsunfähigkeitsrente entsprechen: Eine nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt im Insolvenzverfahren insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird. Die Billigkeitsprüfung, bei der alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, obliegt dem Insolvenzgericht, wenn der Insolvenzverwalter beantragt, bedingt pfändbare Bezüge des Schuldners für pfändbar zu erklären, um sie wie Arbeitseinkommen zur Masse zu ziehen.

Heißt auch, dass der IV/TH über den Bezug informiert werden muss.
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schnugata73

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Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2010, 14:34:32 »

@Insokalle

Danke für die Amtwort. Der TH ist informiert und verlangt ohne Beschluß des Insolvenzgerichtes die Pfändung.

Ist das richtig ?

Gruß

Schnugata
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Insokalle

Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #5 am: 26. Oktober 2010, 18:03:20 »

wenn 850b, dann natürlich nicht
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schnugata73

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Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2010, 21:36:33 »

Hallo,

ich habe aber die Befürchtung wenn ich das Insolvenzgericht informiere, daß mir der TH dann zukünftig Steine in den Weg legt.

Um dies zu umgehen bräuchte ich eine Begründung, die ich dem TH schicken könnte.

Beste Grüße

Schnugata
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Fallera

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Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2010, 07:28:47 »

Die Begündung ist doch der genannte § der ZPO!

Daran müssen sich selbst TH halten!
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tomwr

Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2010, 15:01:02 »

Hallo,

ich habe aber die Befürchtung wenn ich das Insolvenzgericht informiere, daß mir der TH dann zukünftig Steine in den Weg legt.

Um dies zu umgehen bräuchte ich eine Begründung, die ich dem TH schicken könnte.

Beste Grüße

Schnugata

Lass Dir doch vom Treuhänder erklären ob nicht §850b ZPO zutreffend ist und ggf. warum nicht.
Da kann er Dir ja keinen Strick draus drehen.
Und im Übrigen muss der Treuhänder sich an bestehende Gesetze halten und er muss NICHT Dein bester Freund sein oder werden. Manchmal ist es auch hilfreich wenn es klare Fronten gibt und der Treuhänder weiß, dass er einen informierten Schuldner vor sich hat mit dem er nicht alles machen kann.

Zur Not mußt Du halt selbst beim Insolvenzgericht einen formlosen Antrag stellen, nach §850b Abs.3 ZPO über die Pfändbarkeit und die Höhe des zulässigen Pfändungsbetrages zu entscheiden. An den darauf folgenden Beschluss muss sich der Treuhänder dann halten.
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2010, 15:04:19 von tomwr »
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schnugata73

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Re: Privates Krankentagegeld pfänbar ?
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2010, 15:05:14 »

Danke !

Ich habe es soeben vollbracht und den Th informiert mit §.

Gruß

Schnugata
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