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Autor Thema: Privatinso beantragen  (Gelesen 2149 mal)

dusselchen

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Privatinso beantragen
« am: 12. Mai 2010, 09:07:06 »

Hallo,

ich gehöre zu den Frauen, die so dumm waren, das Haus aus steuerlichen Gründen alleine auf ihren Namen eintragen zu lassen.

Jetzt nach der Trennung stehe ich mit drei Kindern und allen in der Ehe "angeschafften" Schulden alleine da.

Im letzten Jahr habe ich einen Teil der Schulden, die mein Mann mir böswillig vor seinem Auszug noch hinterlassen hat (stundenlanges telefonieren mit 0190-er Nummern usw.) abgestottert, was dazu führte, dass ich den Kindern noch nicht einmal mehr ein Weihnachtsgeschenk kaufen konnte.

Weil ich nicht mehr wußte, wie ich mit meinem Einkommen (1200 netto + KU 560 + KG) weiter alles bezahlen sollte, hat mein Anwalt mir im Januar diesen Jahres dazu geraten, die Zahlungen einzustellen und eine Privatinsolvenz anzustreben. (Das Haus ist quasi unverkäuflich, da sehr dörfliche Lage und nur teilweise saniert.) Ich ziehe nun mit den Kindern im Juli zu meinem neuen Lebensgefährten und da ich dort noch keine Arbeit gefunden habe, werde ich zunächst ohne eigenes Einkommen sein.

Der Anwalt hat bereits alle Gläubiger angeschrieben und sein Zahlungsvorschlag wurde bereits abgelehnt.  Nun hat mein Exmann bei Gericht einen Antrag auf Freistellung von allen Schulden eingereicht, da das Haus ja auf meinen Namen eingetragen ist.

Nun meine Frage:

Nach meinem Verständnis bedeutet diese Freistellung, dass er, wenn die Banken wegen des gemeinsam unterschriebenen Darlehens an ihn herantreten, deren Forderungen wiederum von mir zurückfordern kann.
Die Banken werden ihn mit Sicherheit nicht Freistellen.

Das Darlehn kann aber ja nicht zweimal von mir eingefordert werden? Wie kommt es also in die Insolvenz? Kann mein Exmann nach Eröffnung des Verfahrens einen Titel erwirken, diesen 6 oder 7 Jahre aufheben und mir dann, wenn ich gerade durch alles durch bin das Genick brechen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Dusselchen
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Insokalle

Re: Privatinso beantragen
« Antwort #1 am: 12. Mai 2010, 11:58:34 »

"Nach meinem Verständnis bedeutet diese Freistellung, dass er, wenn die Banken wegen des gemeinsam unterschriebenen Darlehens an ihn herantreten, deren Forderungen wiederum von mir zurückfordern kann."

Richtig, so er denn Zahlungen leistet.


"Die Banken werden ihn mit Sicherheit nicht Freistellen."

Das vermute ich auch.


"Das Darlehn kann aber ja nicht zweimal von mir eingefordert werden? Wie kommt es also in die Insolvenz?"

Ganz einfach, es ist eine Insolvenzforderung. Die Bank ist bei Antragstellung in die Gläubigerliste einzutragen.
Sie können/sollten auch Ihren Mann dort aufnehmen, Betrag ggf. offen lassen.


"Kann mein Exmann nach Eröffnung des Verfahrens einen Titel erwirken, diesen 6 oder 7 Jahre aufheben und mir dann, wenn ich gerade durch alles durch bin das Genick brechen?"

Nein,  ich denke nicht wegen § 301, Abs. 2 InsO.
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malud

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Re: Privatinso beantragen
« Antwort #2 am: 12. Mai 2010, 16:20:48 »

Die von Ihnen angestrebte Privatinsolvenz umfasst alle Forderungen, die zur Zeit der Insolvenzeröffnung begründet sind. Sollte der Befreiungsanspruch Ihres Ex-Ehemanns bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung begründet gewesen sein, kann Ihr Exmann seinen Befreiungsanspruch nach § 45 InsO umrechnen und in Ihrem Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden.

Im Ergebnis sehe ich auf der Grundlage Ihrer Schilderungen keine Anhaltspunkte dafür, dass Sie Ihr Ex-Ehemann nach Insolvenzeröffnung und schon gar nicht nach Erteilung der Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen kann.
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dusselchen

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Re: Privatinso beantragen
« Antwort #3 am: 13. Mai 2010, 19:23:38 »

Ihnen beiden vielen Dank für die Antworten. Das beruhigt mich schon ein wenig!

Habe auf jeden Fall für Montag gleich einen Termin bei meinem Anwalt gemacht und werde ihn bitten, meinen Ex-Mann gleich in die Gläubigerliste mit aufzunehmen. Für alle Fälle! :cheesy:

Dankeeee! Siana
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