Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schmidtchen1976 am 29. April 2008, 17:19:19

Titel: Privatinso ,konto gesperrt...
Beitrag von: Schmidtchen1976 am 29. April 2008, 17:19:19
hallo, ich habe das Insovenzverfahren beantragt.Nun habe ich noch nichts gehört.
Aber heute kam ein Brief meiner Bank das mein Konto vorläufig gesperrt ist und ich eine Freigabe beim Verwalter beantragen muss.Ok aber ich weiss doch noch gar nicht wer das ist?Wie schnell geht die Freigabe?
und was wird dann von dem verwalter alles einbehalten???
So wie es aussieht kann ich ja dann diesen Moant nicht pünktlich meine rechnungen bezahlen,oder?

Wir sind 4 Personen (2 Erwachsene,2Kinder) beziehen ALGII und Kindergeld.

Das Schreiben der Bank kam heute! Allerdings habe ich am 18.04 einen Verrechnungsschekc über 666 Euro eingereicht(Lottogewinn),bekomme ich diesen nun noch oder nicht???

Vielen Dank für Antworten..Bin gerade ziemlich ratlos!
Titel: Re: Privatinso ,konto gesperrt...
Beitrag von: paps am 29. April 2008, 18:50:33
Den Verrechnungschek sollten Sie vergessen, so bitter wie das klingt. Gab es da keine andere Lösung?

Sie können, bei www.insolvenzbekanntmachungen.de unter Detailsuche mit Bundesland,Amtsgericht und Name auch selber nachschauen, ob bereits ein Eintrag existiert.

Vielleicht nennt ihnen auch die Bank den TH, dieser sollte im Schreiben an die Bank benannt sein.

Ein erfahrener TH bekommt das Konto innerhalb eines Tages frei.
Titel: Re: Privatinso ,konto gesperrt...
Beitrag von: Schmidtchen1976 am 29. April 2008, 18:59:12
Leider finde ich da keinen Eintrag...

Wann steht das denn da drinnen?

Mit dem Scheck: leider nein..ich hab allerdings jetzt auf zwei seiten gelesen das man sowas behalten darf!
Titel: Re: Privatinso ,konto gesperrt...
Beitrag von: paps am 29. April 2008, 19:13:37
Tszzz
Meine unwesentliche Meinung zum Thenma Scheck:
Es ist Guthaben, dass nicht aus Lohn, Gehalt oder Sozialleistung entspring.
Also ist es Massezugehörig.

In aller Regel bekommen Sie 1 - 2 Tage nach der Bank auch Ihre Mitteilung zur Eröffnung.
Warum, müssen Sie ja nun am eigenen Leibe erfahren. :heulen:
Titel: Re: Privatinso ,konto gesperrt...
Beitrag von: Schmidtchen1976 am 29. April 2008, 19:17:40
Achso das machen die also generell so.ok.klingt logisch.Super

Also am besten morgen beim Insolvenzgericht anrufen und nachfragen wer zuständig ist?Reicht das telefonisch oder muss ich persönlich bei dem auflaufen um das Konto freizubekommen?
Und wie ist das dann mit dem ALGII ?Ist das immer frei zugänglich?Oder muss ich das jeden Monat neu beantragen?
Titel: Re: Privatinso ,konto gesperrt...
Beitrag von: paps am 30. April 2008, 19:01:40
In der regel reicht es wenn Sie anrufen.

Sozialleistungen sind 7 tage geschützt.
In ihrem Fall greift das aber nicht, da das Konto wegen der Inso-Eröffnung gesperrt wurde.
Es muß durch den TH/IV freigegeben werden, der ihr Vermögensverwalter ist.